FräuleinZuckerschnute
Oha...zu später Stunde auch noch sowas ich brauch drinegnd Rat -.- Ich weiß gar ni wie ich schlafen soll heut Nacht!? Also ich habe mich ja in der 5 SsW ca vom Kindapapa bzw Erzeuger getrennt oder er von mir oder wir von uns oder wie auch immer. Nun gut ich hatte nun eigentlich vor zum Jugendamt zu gehen diese Woche um das anzuzetteln das er die Vaterschaft anerkennt, die sollten mir dabei helfen da ich mit ihm keinen Kontakt mehr habe nd somit auch nicht weiß wo er momentan wohnt. BIS EBEN! Der Typ ist nun verheiratet und ist mit deiner Uschi ausgewandert ich schätze Italien den Bildern zu folge. Meine Frage nun: "Wie geht es weiter?" Muss er trotzdem Unterhalt zahlen? Wie ist es mit der VaSchafts Anerkennung und und und?! Vielleicht weiß ja jemand von euch wie das ist oder auch nicht?
heißt das du hast jetzt wieder kontakt oder hast du das über dritte erfahren?
der einfachste weg wäre natürlich wenn er kommen würde und mit dir zu deinem nächsten standesamt geht und die vaterschaft anerkennt (ihr braucht beide eine beglaubigte geburtsurkunde)
aber so...
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#auswandern
solltest dich definitiv mit dem jugendamt auseinandersetzen
weiß er denn das du schwanger bist? bzw. das kind auch austrägst? vielleicht gibt es ja eine möglichkeit mit ihm in einen normalen kontakt zu treten?!:...
wünsch dir auf jeden fall glück und kraft
hab nochmal nachgedacht also falls er schon vorher nichts vom baby wissen wollte und du dir recht sicher bist das es eh nicht mit einem gespräch klappt dann versuch einfach seine momentane adresse raus zu finden und geh damit zum jugendamt die sollten dann die weiteren schritte einleiten. ansonsten besteht ja die gefahr das er sich im ausland weiter verkrümelt und keiner mehr die adresse weiß
Es wird natürlich schwierig den Kindesvater dazu zu bekommen die Vaterschaft anzuerkennen, gerade wenn der im Ausland ist und verheiratet. Ich würde dir raten bei Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten. Die würden sich dann um die Vaterschaftsanerkennung kümmern, sowie um die Einforderungen von Unterhaltszahlungen (auch gerichtlich). Im gleichen Atemzug beantragt das Jugendamt dann eigentlich auch Unterhaltsvorschuss für dich, damit du erst mal überhaupt Unterhaltszahlungen bekommst. (Hier wird der Kindesvater dann für die Rückzahlung in Regress gezogen nach Anerkennung der Vaterschaft). Ansonsten würde dir wohl nur der Gang zum Anwalt bleiben, was du aber bezahlen musst dann. Also sprich am besten mit deinem zuständigen Jugendamt. LG Chrissi
Oha... Der ist ja krass !! Er muss das Geld eigentlich trotzdem zahlen ..