Monatsforum Januar Mamis 2012

Frage Bezüglich Elterngeld + Lohnsteuerklasse

Frage Bezüglich Elterngeld + Lohnsteuerklasse

22Anne1989

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Guten Morgen Mädels :) Ich habe vorhin irgendetwas mit Elterngeld und Lohnsteuer gelesen.... Das wenn man Elterngeld beantragt und auf Lohnsteuerklasse 5 ist verpflichtet ist eine Lohnsteuererklärung abzugeben und es nach dem Elterngeld dann richtig teuer werden kann da es wohl irgendwie angerechnet wird.... Es ist mein 1. Kind und ich kenne mich damit wirklich so überhaupt nicht aus... höre auch das erste mal davon.... Ich war bevor ich schwanger geworden bin nur geringfügig angestellt und seiddem wir wissen das ich schwanger bin, bin ich Zuhause geblieben weil mein Mann es so gerne wollte... Bin also Hausfrau :) Arbeitslosengeld beziehe ich keines.... hoffe das mir jemand weiterhelfen kann :)


22Anne1989

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Antwort auf Beitrag von 22Anne1989

Also zum besseren verständnis :) Mein Mann ist Lohnsteuerklasse 3 und ich 5 :) Ich bin Hausfrau und beziehe kein Arbeitslosengeld . Mein Mann und ich haben nur einmal eine Lohnsteuererklärung gemacht... und zwar nachdem wir geheiratet haben... hatten es also eigentlich auch garnicht mehr vor....und nun bin ich total verunsichert und denke drüber nach was wir machen sollen o.O Es haben eigentlich alle gesagt das wir auf 3 und 5 gehen sollen weil es am sinnvollsten ist..., und nun liest man dann aufeinmal das... Bin total verunsichert :(


jan2012

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Antwort auf Beitrag von 22Anne1989

also ich hab da auch keine Ahnung von aber bei mir war da auch vieles unklar, da hab ich auf dem Finanzamt angerufen und nachgefragt die haben mir auch bereitwigig auskunft erteilt. Probier es doch mal!


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von 22Anne1989

Schleich mich mal ein, denke, du hast meinen Beitrag gelesen. Hier mal ein Link, wo du nachlesen kannst, wer alles eine Erklärung abgeben muss (bis zum 31.5 des Folgejahres) http://www.welt.de/finanzen/article1605095/Wer_muss_ueberhaupt_eine_Steuererklaerung_machen.html DAs Elterngeld an sich ist nicht versteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, das heisst, der Steuersatz kann sich erhöhen bei euch, da es beim Gesamteinkommen angerechnet wird. Dann muss man halt nachzahlen. Das wissen leider viele nicht. Und berechnet wird das Elterngeld nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, deswegen kann es sich lohnen, vorher die Steuerklasse zu wechseln für denjenigen, der das Geld beantragt.


sunny0607

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Antwort auf Beitrag von 22Anne1989

Bei der Steuerklassenkombination 3/5 ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Außerdem ist jeder verpflichtet eine Erklärung abzugeben wer Lohnersatzleistungen oder Elterngeld erhalten hat. Zu den Lohnersatzleistungen gehört auch das Mutterschaftsgeld. Wenn der Mann die Steuerklasse 3 hat und die Frau Elterngeld erhält, kann es sein, dass es bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommt. Das hängt sowohl von der Höhe des Gehaltes als auch von der Höhe des Elterngeldes ab. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. Bei hohem Elterngeld ( über 1.000,- Euro) kann es sinnvoll sein, dass man die Steuerklassen 4/4 wählt. Dann erhält man bestenfalls eine Steuererstattung. Zu Beginn der Schwangerschaft sollte derjenige, der das Elterngeld für den längeren Zeitraum beantragt, die Steuerklasse 3 wählen - meist die Mutter. Auch wenn dann dem Papa jeden Monat die Tränen kommen, wenn er seinen Gehaltsnachweis sieht. Sobald das Baby da ist kann dann entweder auf 4/4 oder 3 (für den Papa)/5 (für die Mama) geändert werden. LG Sunny ( die seit über 20 Jahren beim Finanzamt arbeitet)