Käferle85
Hallo ihr,
mein Mann und ich grübeln gerade wegen einem Geschwisterchen für Marie.
Ich beziehe noch bis Jan. 2013 Elterngeld. Bin in Elternzeit bis Februar 2014. Wenn ich jetzt aber wieder Ende 2013 schwanger bin und ab Februar 2014 ein Beschäftigungsverbot bekomme (was wahrscheinlich der Fall sein würde) wie verhält sich das mit dem Elterngeld.
Kennt sich da jemand aus???
Wollten eigentlich mit dem 2. Kind noch etwas länger warten, aber wenn ich im Februar 2014 Teilzeit wieder einsteige, 3 Monate Einarbeitung ist bei uns normal, evtl 3-4 Monate normal Arbeite und dann im Beschäftigungsverbot bin, hat mein Arbeitgeber auch nicht wirklich ein Nutzen. Da lohnt es sich kaum wieder einzusteigen.
so kam der Gedanke evtl für das Geschwisterchen doch ein paar Monate früher zu üben.
Da Elterngeld sich auf das Jahr vor der Geburt bezieht bekommst du wohl nur den Mindestbetrag von 300€
Hab jetzt erst kürzlich was gelesen. Es werden die letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung herangezogen. Da Du kein Geld bekommst (wenn Du das E- Geld splittest wird es nach dem 14. Monat E- Geldbezug angerechnet) gibt's nur den Mindestsatz denke ich. Geschwisterbonus gibt's glaube ich bei 2 unter 3, 75€. Was arbeitest Du denn? Und wieso ist das so sicher mit dem Beschäftigungsverbot? Auch die Einarbeitungszeit erscheint mir lang?! Hast Du dort noch nicht gearbeitet? Ich würd es eher so machen wie Du beschrieben hast, 7 Monate arbeiten und selbst wenn Du dann B- verbot kriegst gehen die vom Gehalt aus das Du bekommen hättest für die E- Geldberechnung. Durch das B- verbot darf Dir kein Nachteil entstehen. Bei uns gibt's z B. Ausgleichszahlungen weil man keine Schichten mehr arbeiten darf und das Gehalt dadurch niedriger ist. Und ob man auf den Arbeitgeber Rücksicht nehmen muß oder sollte?! Das Risiko nehmen sie in Kauf wenn sie Frauen einstellen...
Hallo, meine beiden Kleinen sind 20 Monate auseinander. Ich bin direkt von der Elternzeit in den Mutterschutz gegangen. Ich bekomme volles Elterngeld, da die Monate, in denen ich Elternzeit hatte, nicht berücksichtigt wurden. Es wurden für die Berchnung nur die Monate vor der Elternzeit und die Mutterschutzzeit berücksichtigt. Also keine Panik, du gehst nicht leer aus. LG Sunny
Bei 2 Jahren Elternzeit haut das so nicht hin. Es zählt nur der Bezugszeitraum der Elternzeit, 14 Monate der nicht berücksichtigt wir bei erneuter Schwangerschaft. Danach wird der Verdienst genommen.