nicole3103
hab mal ne frage an die die jetz schon im BV sind...
hab hierzu zwar schon mal ne frage gehabt aber die zeitarbeitsfirma hat mich jetz total verwirrt
im MuSchG steht:
Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen.
so nun die frage: meinen die damit den nettolohn oder den stundenlohn???
weil ich hab noch gewisse zuschüsse bekommen ("auftragsbezogene Zulage") einen teil von der zeitarbeitsfirma und den anderen vom der firma die mich "gebucht" hat.....
zählt das mit in die berechnung rein oder nicht? die von der leihfirma sind eh schon sauer weil ich deshalb extra nochmal nachgefragt habe. und die wollten sich da nochmal erkundigen (das war vor zwei wochen) ich hab da bis jetz schon 4 mal angerufen und jedes mal bekomm ich die antwort das die frau die sich eigentlich um mich "kümmert" grad ni da is....
wisst ihr welche zahlen die für die berechnung nehem? stunden oder nettolohn?
ich glaube, dafür ist das gewerbeaufsichtsamt zuständig....ruf doch mal dort an und erkundige dich. viel erfolg
schleich mich mal ein. bin auch bei einer zeitfirma und schon seit der 7. ssw im BV. also mit dem durchschnittslohn der letzten 3 monate vor beginn der SS ist der bruttolohn gemeint, inklusive aller zuschläge, die du in der zeit hattest, seien es leistungsbedingte zuschläge und nachtschichtzuschläge usw. rechne dir am bestern selber aus, was du in dem 3 monats zeitraum für einen durchschnittsbruttolohn hattest. und das ist dann das, was du zu kriegen hast (abzüglich LST und SV-Beiträge natürlich), kriegst du das nicht, bescheißen sie dich. wollte meine fa. auch machen. 2 monate musste ich darum kämpfen, aber letztendlich mussten sie sich dem mutterschutzgesetz beugen. wären bei mir im monat 300 € weniger gewesen, die sie mir zahlen wollten. lass dich nicht übern tisch ziehen, rechne alles selber richtig nach und verweise auf das Mutterschutzgesetz. also pass auf, das du auch das geld kriegst, was dir zu steht. lg annett
Hallo, also mein Kenntinsstand ist, dass man für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ganz normal sein Nettolohn weiter bekommt. Die Krankenkasse zahlt max. 13 € pro Tag, den Rest zum Nettolohn muss der Arbeitgeber zahlen. So hat es mir einer von der Krankenkasse gesagt. Man "darf" als Schwangere aufgrund eines BV´s keine finanziellen Nachteile haben. Das regelt auch alles der Arbeitgeber mit der Krankenkasse. Die Bescheinigung vom Arzt ca. 7 Wochen vor der Geburt gibts einfach bei Deinem Arbeitgeber ab und dann machen die das mit der Krankenkasse, so sagte man mir am Telefon. Mal schauen, ob das auch alles so ist, kenne mich da selber nicht mit aus. Habe auch ein BV. LG
und wie verhält sich das wenn ich krank war? weil das sind ja keine zusatzverdienste und das wurde auch mit nem anderen stundenlohn abgerechnet... zählt das da auch in die berechnung mit rein?