Monatsforum Januar Mamis 2012

Antrag Elternzeit, wer kennt sich ein wenig aus?

Antrag Elternzeit, wer kennt sich ein wenig aus?

Mitglied inaktiv

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Hallo ihr Lieben, wollte die Tage den Antrag zu meinem Arbeitgeber mitnehmen. Was meint Ihr, kann ich das so schreiben und ist verständlich was ich im 3. Jahr der Elternzeit möchte? "Sehr geehrter ......, ich beantrage Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, voraussichtliches Geburtsdatum 15.01.2012. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist beantrage ich hiermit die Elternzeit für 24 Monate im Anschluss an die Mutterschutzfrist. Anschließend an die 24 Monate Elternzeit beantrage ich weiter für das 3. Jahr El-ternzeit (für 12 Monate) eine Teilzeitbeschäftigung. Ich bestätige, dass mein Kind nach der Geburt mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird. Um eine schriftliche Bestätigung Ihrerseits darf ich höflich bitten." Danke im Voraus.


DeniseR.

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liest sich gut aber muss das so ausführlich? und jetzt schon? weiß von meiner freundin und mein arbeitgeber sagte das auch, dass der antrag beim arbeitgeber erst eingereicht werden muss, wenn wir mit dem baby wieder zu hause in ruhe angekommen sind. geht sich ja um die zeit nach dem mutterschutz. lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von DeniseR.

Habe ein wenig im Internet geschaut, da waren die noch ausfürhlicher. Ich mache der lieber so früh, im Internet steht, dass man den Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit abgeben muss. Wenn man noch einige Tage im KrHs liegt und dann nach Hause kommt, glaube ich nicht, dass ich dann unbedingt an den blöden Antrag denke. Deswegen gebe ich ihn lieber 4 Wochen eher ab


Goldspatz

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ich soll den antrag auch erst nach der geburt abgeben... ich persönlich finde den text zu ausführlich...dasmit dem gemeinsamen haushalt ist doch eher was für die kindergeldstelle, oder? aber ich kenne mich da auch nicht aus. ich habe eine vorlage erhalten, bei der ich nur ankreuzen bzw. ein datum einsetzen brauche...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Goldspatz

Ja, kann man auch. Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Ist mir nach der Geburt mit KrHs-Aufenthalt alles ein wenig zu knapp. Ich habe im Internet geschaut und da stand, dass der Satz da mit bei muss. Hätte ich auch im Leben nich dran gedacht


sunny0607

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Ich kann den Antrag erst nach der Geburt stellen, da vorher gar nichts vom Arbeitgeber beschieden werden kann. Die Elternzeit von drei Jahren ist meines Wissens nach vom Tag der Geburt zu berechnen, also abzüglich der Mutterschutzfrist. Da bei den meisten Arbeitgebern es möglich ist die Elternzeit zu verlängern, würde ich den Antrag an deiner Stelle nicht für den gesamten Zeitraum beantragen, sondern erstmal ein Jahr (es sei denn du verteilst auch das Elterngeld auf zwei Jahre) . Und die Sache mit der Teilzeit würde ich auch erstmal zurückstellen.Du weist nicht was in zwei Jahren ist. Vielleicht brauchst du -aus welchen Gründen auch immer- doch eine Vollzeitbeschäftigung. Ich beantrage ein Jahr Elternzeit und schreibe rein, dass ich mir vorbehalte den verbleibenen Anspruch auf Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen. LG Sunny


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sunny0607

Da hast Du in einigen Punkten recht. Ich arbeite in einem kleinen Betrieb und denke, dass es auch anders geregelt werden kann, wenn sich was anderes ergeben sollte. Werde ich meinen Chefs auch so sagen. Die wissen ja selber noch nicht, wie die wirtschaftliche Lage in 2 oder 3 Jahren ist, vllt brauchen die mir dann gar nicht mehr und ich bekommen eine Kündigung. Ich möchte mein Elterngeld auch auf 2 Jahre verteilen, daher beantrage ich auch gleich 2 Jahre, die möchte ich beim Kind bleiben.Und im 3. Jahr, ich denke und hoffe nicht dass ich dann wieder ganztags arbeiten muss. Wäre dann täglich von 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr außer Haus, mein Partner auch und dann eine Tagesmutter bzw. einen Kindergartenplatz für den ganzen Tag zu bezahlen, wäre zu viel in meinen Augen, dann würde von meinem Lohn sicherlrich nichts übrig bleiben. Omas und Opas gehen selber ganztags Arbeiten, so dass wir da keine Möglichkeit hätten. Ich werde das so beantragen und sehen, was in 2 Jahre ist, dass wissen weder meine Chefs noch ist


schneck27

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Hallo mädels, es ist richtig das der antrag selber spätestens einer woche nach geburt beim Arbeitgeber vorliegen muss. Ih finde du hast ihn gut geschrieben auch das mit dem satz das es bei dir lebt und du es betreust gehört soweit ich informeirt bin da mit rein! Und wenn ihr schreibt das ihr von haus drei jahre daheim bleiben wollt kann es euch passieren wenn ihr aus welchen gründen auch immer wieder eher anfangen wollt euer arbeiutspaltz besetzt ist für diese zeit und arbeitgeber muss euch nicht nehmen, da ihr ja drei jahre angekündigt habt. in deinem fall wäre es nur die vollzeitstelle weil teilzeit willst du ja gehen im 3 ten jahr. Weiss auch nicht genau wie das läuft wenn du vollzeit Arbeitsverrag hast ob Arbeitgeber dich dann auf teilzeit nehmen muss oder nicht! Also grundsätzlich wenn ihr euch nicht sicher seid was im dritten jahr ist dann lasst es erstmal verlängern könnt ihr immer noch! Gruss Anne