Monatsforum Januar Mamis 2011

Standesamt - Behördengänge nach der Geburt

Standesamt - Behördengänge nach der Geburt

MrsV

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wie läuft es ab, für das krankenhaus braucht man ein gewisses stammbuch bzw. familienbuch keine Ahnung was das ist, da ich im Ausland geheiratet habe, habe ich nur eine Heiratsurkunde. Reicht das aus? Weiteres das Krankenhaus ist nicht am selben Ort, wie unser Wohnort. Wo bekomm ich dann die Geburtsurkunde? Und wie ist es dann, muss ich beim standesamt von meinen Wohnort, dann das Kind selber anmelden bzw. vom standesamt des Geburtsortes abmelden? Wahrscheinlich sind das total doofe Fragen, aber so recht weiß ich nicht wie alles abläuft. Desweiteren meldet ihr das Kind auf eure Krankenversicherung oder auf die eures Ehemannes an. bzw. ist es egal bei wem es unter die familienversicherung fällt. Noch ne Frage mein Mann hat ist ausländischer Staatsbürger, ich habe die deutsche, muß ich nach der Geburt irgendwo festlegen, welche Staatsbürgerschaft das Kind hat oder bekommt es automatisch die Deutsche?


schwarzlicht

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Antwort auf Beitrag von MrsV

Hier in Dtl. bekommt man ja bei der Heirat ein Familienstammbuch, in dem die Heiratsurkunde und dann halt auch die Geburtsurkunde(n) vom Kind drinnen sind. Bei uns im Ort ist es so, dass das KH die Kinder beim Standesamt meldet. Wenn Wohnort & Entbindungsort verschieden sind, weiß ich nicht, wie das läuft. Frag doch einfach mal in deinem KH nach, wie das dort gehandhabt wird. Krankenversichert wird der Zwerg erstmal über mich, wir sind aber nicht verheiratet. Wenn ihr verheiratet seid, läuft das als Familienversicherung - frag einfach mal bei deiner Krankenversicherung nach. Die können dir weiterhelfen, weil sie ja eh wissen, dass Nachwuchs kommt. Bei der Staatsbürgerschaft ist es unterschiedlich. Generell hat das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft. Es gibt auch ein paar Länder, bei denen das Kind automatisch BEIDE Staatsbürgerschaften hat. Mein Mann ist Österreicher, ich Deutsche. Unser Kind wird automatisch beide StB haben, so wie unser "großer" Sohn (2 Jahre alt) auch. Das sind aber ebenfalls Dinge, die du beim Standesamt erfragen kannst. Soviel erstmal...ich glaub ich hab alles aufgeschrieben, was ich wollte *g*


MrsV

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Antwort auf Beitrag von schwarzlicht

danke dir! Bei der Krankenkasse hab ich schon nachgefragt, die meinten es wäre egal, aber man weiß ja nie ob es doch einen unterschied gibt! Geh einfach mal morgen zum Rathaus und frage nach.


Maxi2011

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Antwort auf Beitrag von MrsV

Bei mir hat das KH info-Material mitgegeben!!! Da steht bei ausländischen Mitbürgern: internationale Heiratsurkunde(Original + Übersetzung!!!) Geburtsurkunde (Original + Übersetzung!!!) Reisepässe (Fotokopie) Übersetzung NUR wenn es nicht auf deutsch ist und muss Beglaubigt sein!!! Hoffe es hilft, ansonsten Fragen beim KH oder Gemeinde!!! LG Tanya


Rike01

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Antwort auf Beitrag von Maxi2011

Wir wohnen in der Schweiz, da braucht man anderes als in Deutschland. Beim ersten Kind wohnte ich aber noch in D, mein Mann ist Schweizer, das Kind hat beide Staatsbürgerschaften. Anmeldung hat bei uns damals das Krankenhaus übernommen. Ruf einfach mal dort an, ob die das machen und was ihr mitbringen müsst, war bei uns ziemlich komplikationslos.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Rike01

Man bekommt auch in Deutschland nicht immer und überall ein Familienstammbuch. Mein Mann und ich haben 2009 geheiratet, wohnen in Hamburg und haben auch nur die Urkunden erhalten und kein Familienstammbuch. Also nehme ich auch nur die heiratsurkunde und unsere Geburtsurkunden mit. Die Urkunden fürs Baby werden in dem Bezirk angefertigt, in dem sich auch das KH befindet, in dem du entbindest. Man muss das Kind aber nicht irgendwie ummelden oder so. Wohnort ist natürlich der eure :) Das mit der Krankenkasse wurde ja schon erläutert: ist absolut unkompliziert, man kann das Kind entweder auf sich selbst oder auf die Familienversicherung (falls vorhanden) versichern. Dein Baby hat auch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.


curlysue0408

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Antwort auf Beitrag von MrsV

Ich habe auch im Ausland geheiratet. Habe mir aber nachträglich eine dt. Eheurkunde bei meinem Standesamt ausstellen lassen. Meine Standesbeamtin meinte, dies wäre sinnvoll, wenn man mal Kinder haben möchte. Bei uns ist es nun so, da mein Mann kein EU Bürger ist und auch kein Visum für die EU hat, wir die Vollmacht für die Namensgebung brauchten und die Kopie seines Passes. Beides musste vom Konsulat oder der Botschaft beglaubigt werden. Mal schauen, ob das dem Standesamt dann reicht. Mein Mann kann zur Geburt leider nicht kommen und selber unterschreiben. Wenn dein Mann dabei ist, unterschreibt er ja die Geburtsurkunde auf dem Standesamt. Wenn ihr keine dt. Eheurkunde habt, braucht man eigentlich eine Vaterschaftsanerkennung. Frag aber lieber nochmal beim Standesamt nach. Bei uns wird für die Geburtsurkunde alles durch das Krankenhaus geregelt. Wir müssen diese dann nur noch abholen. Viel Glück bei den Behördengängen. LG Anja