Monatsforum Januar Mamis 2011

Mutterschutz und Elternzeit

Mutterschutz und Elternzeit

tirg

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Hallo, heute habe ich mal eine Frage die mich wirkliche brennend interessiert. Also im Mutterschutz bin ich ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt in der Zeit bekomme ich ja nun Mutterschhaftsgeld Teil von der KK und der andere vom Arbeitgeber. Nun zur Frage ... kann ich wenn mein ET der 21.1 ist und mein Baby da geboren wird Elterngeld erst ab dem 20.3 also nach den 8 Wochen MuSchu beantragen? Weil man sagt ja es stehen einen 12 Monate zu bzw. man nimmt 12 Monate Elternzeit ... das würde ja so gar nicht stimmen wenn man Elterngeld sofort ab Geburt beantragt dann wären es doch nur 10 Monate. Versteht ihr mich? Es ist irgendwie ein Thema hm das verstehe ich nicht so wirklich. Es geht mir halt jetzt auch darum, das ich beim Arbeitgeber angeben muss wie lange ich zu hause bleibe ... würde ich es so machen wie oben beschrieben würde ich ja 14 Monate zu Hause bleiben anderseits ja nur 12 ...


MrsV

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Antwort auf Beitrag von tirg

gute frage, würde mich auch interessieren. Beim Antragsbogen steht in den Erläuterungen, nämlich der Satz: Lebensmonate des Kindesn, in denen Anspruch auf laufendes Mutterschaftsgeld oder vergleichbare Leistungen besteht, gelten als Monate für die die berechtigte Person Elterngeld bezieht und somit insoweit als verbraucht.


Namina

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Antwort auf Beitrag von tirg

Hi, hab mich auch darüber gewundert. Ist auch etwas komisch geregelt. Also nehmen wir mal an, dass du deinem Arbeitgeber bescheid gibst, dass du ab Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen wirst. Dann gehst du auch genau 1 Tag nach dem 1. Geburtstag deines Kindes auch wieder arbeiten. 18.01.11 Geburt 19.01.12 erster Arbeitstag Das Elterngeld weicht natürlich davon ab, hier müsste erst nach Ablauf der 8 Wochen Mutterschutzgeld fließen, weiß hier jem. bescheid???????????


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Namina

Schleich mich mal wieder rüber! Man stellt den Antrag auf Erziehungsgeld sofort nach der Geburt für 1 Jahr(12 Monate), ebenso reicht man 1 Jahr(12 Monate) beim AG ein, ABER da man 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekommt was dem Elterngeld angerechnet wird, bekommt man nur 10 Monate Elterngeld(also erst im Anschluss ans Mutterschaftsgeld wird es gezahlt). Beschiss, aber so ist es.


MrsV

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Antwort auf Beitrag von Princess01

naja dann stimmt das wirklich so, das man eigentlich nur 10Monate Elterngeld bekommt, is ja echt ein beschiss!


Namina

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Antwort auf Beitrag von tirg

also wird das Mutterschutzgeld mit dem Elterngeld dann verrechnet? Weil nur von Mutterschutzgeld kann ich nicht leben. Sind ja nur 13 Euro am Tag und das 8 Wochen lang. Oder wird das noch mit dem Gehalt des Arbeitgebers verrechnet, der den Bonus während des Mutterschutzes noch zahlen muss. Wenn ja, dann gäbe es nur ca. 10 Monate Elterngeld und 12 Monate Elternzeit. Komisch


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Namina

Du bekommst, wie auch jetzt schon, 13 Euro am Tag von der KK und den Rest bis zum normalen Lohn vorher muss der AG aufstocken. Genau, 10 Monate bekommt man Elterngeld, die Elternzeit fängt aber ab Geburt an.


tirg

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Antwort auf Beitrag von Namina

vielen Dank für eure Antworten. Habe im SWN Forum auch schon antworten bekommen und ja der Staat spart mal wieder wie immer ... es heißt man nimmt 12 Monate Elternzeit bekommt aber nur 10 Monate Elterngeld. Die ersten zwei Monate gibt es MuSchu-Geld von der KK die 13 Euro pro Tag und die Differenz wird in der zeit wie auch schon vor der Geburt vom Arbeitgeber gezahlt. So habe ich es jetzt zumind. verstanden Na gut dann werde ich gleich nach der Geburt beim AG 12 Monate angeben und auch das Elterngeld gleich für die Zeit beantragen. Vielen Dank noch einmal. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von tirg

Ich bekomme ja von der Krankenkasse nix, bekomme ich dann trotzdem erst Elterngeld nach dem Mutterschutz? LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von tirg

Ihr sprecht hier die ganze Zeit von 2 unterschiedlichen Dingen, die an sich NICHTS miteinander zu tun haben. Erstens: Elterngeld Elterngeld bezieht man 12 Monate lang (oder 14 Monate, wenn man die Partnermonate nutzt). Unabhängig davon, ob man nun vor der Geburt sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatte oder nicht und "nur" hausfrau war. Nur: hatte man welches (und somit auch Recht auf Mutterschutz), dann wird das Mutterschutzgeld der 8 Wochen inkl. Arbeitgeberzuschuss ANGERECHNET. So bekommt man zwar 10 Monate lang Elterngeld, aber 12 Monate lang Lohnersatzleistungen OHNE arbeiten gehen zu müssen. Elternzeit hat an sich NICHTS mit dem Elterngeld zu tun. Man hat Anspruch auf BIS ZU 3 Jahre und kann sie sich aufteilen, wie man will. Sprich: ich kann meinem AG sagen, dass ich erst nächstes Jahr vollzeit Elternzeit nehmen will, bis dahin teilzeit weiter arbeiten gehen möchte, teile somit also zwar 2 Jahre Elternzeit mit, aber nicht vollzeit. Hab trotzdem Anspruch auf Elterngeld, solange ich nicht mehr als 30 Std./ Woche arbeite. Ich kann auch sagen: ich arbeite nach dem Mutterschutz vollzeit weiter, will aber im Sommer 2 Monate Elternzeit nehmen. Beantrage dann für diese Zeit Elterngeld. Nur: Anspruch auf Elterngeld hat man von Geburt BIS zum vollendeten 12. Lebensmonat. Und es wird nur für 3 Monate rückwirkend gezahlt. Ich muss mir also gut überlegen, wann ich was in Anspruch nehmen möchte. Aber gesetzlich und grundsätzlich haben ElternGELD und ZEIT nichts miteinander zu tun.


Mitglied inaktiv

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Wenn du nichts von der K bekommst, dann gehe ich davon aus, dass du in keinem Arbeitsverhältnis stehst, oder? Wenn es nicht der Fall ist, bekommst du ab Geburt Elterngeld, denn du hast GAR KEINEN Mutterschutz. Das Mutterschutzgesetz betrifft alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.


Mitglied inaktiv

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Ich bin geringfügig beschäfftigt und Selbständig mit Kleingewerbe. Bekomme aus diesem Grund nichts von der KK, sondern um die 200€ von der Bundesversicherungsanstalt. LG


Mitglied inaktiv

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Bei einer geringfügigen Beschäftigung hast du doch auch Anspruch auf Mutterschutz (oder ist damit deine Selbstständigkeit gemeint? dann nämlich nicht). Hmm, da es also kein Mutterschaftsgeld gibt und keinen Arbeitgeberzuschuss, wird auch nichts auf die 12 Monate Elterngeld angerechnet.


lany

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Antwort auf Beitrag von tirg

also, wenn ich deine frage richtig versanden habe gehts darum ob du genausolange elterngeld bekommst wenn das baby eher kommt ist das richtig? Falls ja zur antwort deiner frage, dann bekommst du weniger elterngeld. Zumindest wars bei meinen beiden (beide eher gekommen so). Das mutterschaftsgeld wurde da angerechnet und das >Erzeihungs/später elterngeld wurde praktisch weggekürzt dadurch. Kinder die es eiliger haben sofern sich da in den letzten beiden jahren nichts geändert hat kosten ihre mamas bares geld. Einziger vorteil im wirtschaftlichen sinn ist, dass sich bei früher geborenenen die mutterschutzzeit nach der geburt verlängert (weil einem insgesamt 6+8 wochen zu, ist die zeit vorher kürzer durch frühere geburt kürzer verlängert sich die nachgeburtsfrist. Elternzeit angeben tust du also erst ab ende der mutterschutzfrist, gehst du mit dem baby über den termin verlängert sie sich sogar noch. Wie lange du die elternzeit beantragst ist (also 12 oder 14 monate ab geburt) kannst du mit deinem ag absprechen. Elternzeit darf man ja bis zu 3 jahre nehmen, die meisten nehmen allerdings nur noch 12 monate weil da (egal wie lang die mutterschutzfrist durch den tatsächlichen geburtstermin ist) endet. Möchtest du durchgehend eigenes einkommen haben beantragst du 1 jahr ab dem et nicht ab ende der m-frist