Monatsforum Januar Mamis 2011

Auch nochmal ne Frage wegen Elterngeldantrag....

Auch nochmal ne Frage wegen Elterngeldantrag....

Puschi83

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Habe heute soweit alles ausgefüllt, was man jetzt schon weiß....1.) und auf Seite 3 bei "Zeitraum vor der Geburt des Kindes" steht das man ja alle Lohnzettel von den letzten 12 Monaten bzw vor dem Mutterschutz mit einreichen soll.....Nun gibt es aber eine Anlage 3. was vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss, und da steht auch Verdienstbescheinigung drauf (12 Felder, also für 12 Monate, logisch).....dann brauch ich doch nicht 12 Lohnzettel noch extra mit rein packen oder was? 2.) und darunter gehts um Mutterschftsgeld, woher weiß man ob man Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung ankreuzt (was ich denke) oder ob ich Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschftsgeld bekomme? und das ankreuzen muss? AG fragen? ich danke euch......


robin2007

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

DA MUSS WAS VOM AG AUSGEFÜLLT werden? Ahhhhhh hab ich garnicht gesehen!


Puschi83

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Antwort auf Beitrag von robin2007

ja ich habe 3 Anlagen mitbekommen, Anlage 1 und Anlage 3 auszufüllen vom AG, es sei denn du hast das nicht mitbekommen......


robin2007

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

Ich hab's im netz ausgedruckt! Da ist was bei wegen Gehalt aber vom ag? Ohje das dauert ewig!


Puschi83

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Antwort auf Beitrag von robin2007

ja guck mal bei Anlage1: erst kommt was, was von der KK ausgefüllt werden muss und darunter vom AG und Anlage 3: da steht richtig Verdienstbescheinigung...und 12 Felder.....


robin2007

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

Ehm welches Bundesland? Ich gab nur 1 Anlage einkommenserklärung und da reicht wenn ich die letzten 12 Abrechnungen hin schicke und halt die Bescheinigung von kk und mutterschaftsabrechnung vom ag!


Puschi83

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Antwort auf Beitrag von robin2007

ich wohn in Meck Pomm,ich glaube die Anträge sind überall anders......


robin2007

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

Ich mein auch! Musste mir extra den für NRW ausdrucken!!!


Puschi83

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Antwort auf Beitrag von robin2007

na dann brauch man ja gar net weiter fragen.... obwohl ich suche die ganze zeit den Satz, bitte Geburtsurkunde beifügen.....mmh, finde es nicht.....bin zu blöde....


robin2007

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

Kriegst vom Standesamt mehrere Zettel auf einem steht für Elterngeld, den packst du einfach so wie er ist dazu!


Puschi83

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Antwort auf Beitrag von robin2007

achso....da soll einer mal durchsehen.....


Septemberbaby2010

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

Bin zwar aus Sachsen aber die Bestätigung des Arbeitgebers mit den 12 Spalten ist ne freiwillige Sache. Stand bei mir auf dem Formular auch oben drauf. Es reichen die Lohnabrechnungen. So wurde es mir beim abgeben des Elterngeldantrages gesagt. Ich glaube die Anträge sind überall gleich. Habe einmal den Antrag für mich im Rathaus abgeholt, da war auch diese Bestätigung bei. Für meinen Freund habe ich ihn aus dem Internet ausgedruckt und da war die Bestätigung nicht bei. Du brauchst nur die Bestätigung vom AG über die Höhe des Mutterschaftsgeldes.


MrsV

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

muss jetzt auch mal nachfragen, muss ich die letzten 12 Monate nachweisen vor dem Mutterschutz oder vor dem Geburtstermin. Also reicht es wenn man vom AG die letzten 12 Monate bescheinigt bekommt und muss nicht die gehaltsabrechnungen mitschicken (bekommen nur welche wenn sich etwas ändert). Muss mein Mann seine auch mitschicken, obwohl er keine Elternzeit nehmen möchte? Ich werde meine per Online machen, das kann man locker abspeichern und dann wieder aufrufen und weiter bearbeiten.


Septemberbaby2010

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Antwort auf Beitrag von MrsV

Wenn Du mutterschaftsgeld bekommst dann die letzten 12 vollen Monate vor Beginn des Mutterschutzes (wenn Dein Mutterschutz z.B.15.12.2010 beginnt dann von Dezember 2009 bis November 2010). So wie ich es verstanden habe ist die Bescheinigung vom AG freiwillig, die Lohnzettel muss man auf jeden Fall einreichen. Die Lohnzettel deines Mannes brauchst du für deinen Antrag nicht.