Puschi83
Habe es jetzt öfter gelesen....wenn mein Kind nun am 02.02.11 geboren ist ,dann nehme ich die Elterneit vom 02.02.11 bis zum 01.02.12.....richtig? wenn ich ein Jahr zu Hause bleiben will.....Denn ich habe schon öfter gelesen das viele denken das die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt und von da ein Jahr! Aber das ist doch quatsch......dann wäre man ja 14 Monate zu Hause.....
Gesetzlich zählt die Mutterschutzfrist NICHT zur Elternzeit. Wie man die Elternzeit angibt, sollte man davon abhängig machen, wann man wieder arbeiten gehen will und bedenken, wann der letzte Auszahlungsmonat für das Elterngeld sein wird, denn: Elterngeld wird ja auf das Mutterschaftsgeld angerechnet. Somit macht es Sinn, dass du den 01.02.2012 als letzten Elternzeittag angibst, wenn du nach dem Jahr wieder arbeiten gehen möchtest. An sich kannst du bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen....wenn es finanziell keine Frage ist.
und wie verhällt es sich wenn ich die Elternzeit nach dem Mutterschutz nehme?also die 8 Wochen und danach noch ein Jahr? Wegen Geld??? Habe ich dann die letzten 2 Monate weniger geld?
Das kannst nur DU beantworten :) Das hängt davon ab: - in welchem Arbeitsverhältnis du momentan bist - auf welchen zeitraum du dein Elterngeld beantragen möchtest - wann du wieder arbeiten gehen möchtest Bei mir war das bei meiner Tochter z.B. so: - Baby im Januar 2009 bekommen- - Elterngeld 10 Monate lange bekommen (die ersten 8 Wochen ja Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom Arbeitgeber), letzte Auszahlung im Dezember 2009, für Januar 2010 - Habe am 04.01.2010 angefangen, wieder vollzeit zu arbeiten, somit zum 01.02.2010 mein erstes volles Gehalt wieder vom Arbeitgeber erhalten Hab also im Januar 2009, nach der Geburt meiner Tochter, angegeben, dass ich Elternzeit bis zum 26.01.2010 nehmen werde, und im Dez. 2009 mit meiner Chefin gesprochen und schon am 04.01.2010 angefangane, statt am 27.01.2010. Denn: selbst WENN du angibst, dass du z.B. 2 Jahre in Elternzeit gehst, kannst du es dir jederzeit überlegen, ob du nicht zumindest für 30 Std. arbeiten gehen willst und dein AG muss es dir ab einer bestimmten Betriebsgröße ermöglichen. Ich habe auch schon nach den 8 Wochen Mutterschutz im April 2009 auf 20 Std./ Woche von zuhause aus gearbeitet. Nur vollzeit halt erst wieder im Januar 2010.
oh man ist das kompliziert, na ja denke wohl ein Jahr ab geburt..... oh je.....
Ja aber wenn Du wieder arbeitest wird das auf´s Elterngeld angerechnet, das heißt das kommt dann net zusätzlich in den Geldbeutel
Ja, es sei denn, man macht einen 400Euro Job nebenbei, NICHT bei dem eigenen Arbeitgeber, sondern woanders. Dann wird es nicht angerechnet.