Mitglied inaktiv
Hallo! Angeregt durch eure Postings zu den Anträgen habe ich mal eine Frage zur Steuerklasse. Im Moment habe ich noch die 3 und mein Mann die 5 weil ich mehr verdiene als er. Wir wollen die Steuerklasse wechseln wenn der kleine da ist nur weiß ich nicht wann man das am besten macht? Direkt nach der Geburt oder erst nach den 8 Wochen Mutterschutz? Weiß das jemand von euch? Danke schonmal und einen schönen Tag wünsch ich euch!
gute frage!! hab ich auch schon überlegt, hab aber angst vor einer zu hohen rückzahlung ans finanzamt. wir bleiben bei 4/4....
Ich kann Euch da leider auch nicht´s zu sagen, aber ich würde einfach mal beim Finanzamt nachfragen...oder im Rathaus...die müßten Euch doch Auskunft geben. LG Carolin
Also laut der Schwangerenberatung beim Gesundheitsamt kannst du die Steuerklasse erst nach der Geburt ändern und das machst du beim zuständigen Finanzamt!
Ja, da hab ich zufällig auch letztens mit der Steuerberaterin drüber gesprochen. Das Geld richtet sich nach Deinen letzten Einkünften. D.h. Du kannst ruhig ab dem Mutterschutz schon die Steuerklasse wechseln. Wir werden zum 1.1. die Klassen wechseln. LG!
Steuern zahlen müsst. Nicht das ihr ein jahr später das böse erwachen habt. Lg Mick (wir haben 3 Mann & 5 ich)
dann ist es also doch sinnvoll erst nach dem Muschu die Steuerklasse zu wechseln? Kapier das irgendwie nicht. Mann bekommt doch Elterngeld erst nach dem Mutterschutz und so lange hat man doch mit Zuschuss der Krankenkasse sein volles Gehalt oder sehe ich das falsch? Klärt mich mal bitte auf, stehe irgendwie auf der Leitung!
Danke!
hmm alles was ich dazu sagen kann , ist das man die Steuerklasse auch beim Bürgeramt ändern kann.
also erstens, die Steuerklasse ändert man im Einwohnermeldeamt bzw. Gemeinde (in kleineren Ortschaften). Man muß gleich mit beiden Steuerkarten hin. NOrmalerweise kann man sie auch nur zum nächsten Ersten ändern lassen bzw. allgemein für die Zukunft - nicht rückwirkend. Also solltet ihr auf jeden Fall rechtzeitig hin. Normalerweise kriegen Angestellte den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld (ob der steuerfrei ist weiß ich nicht - oben schrieb jemand, das er steuerpflichtig ist) und in vielen Fällen auch Gehalt vom AG. So das es sich meistens wirklich erst zum Ende des MuSChutzes rentiert. Wir werden sie auch erst danach umstellen. Allgemein: Steuerklasse ändern kann man immer (max. 2 x im Jahr glaub ich) WANN man will - weil jmd. geschrieben hat, man KANN nur nach ...keine Ahnung.
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