Monatsforum Januar Mamis 2010

Sorgerecht

Sorgerecht

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Kann mir jemand weiterhelfen? Bekommt der leibliche Vater automatisch bei der Geburt auch das Sorgerecht, wenn man verheiratet ist??? Oder könnte frau das für sich alleine beantragen? Wenn man nicht verheiratet ist, geht das ja...... Liebe Grüße Maya


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Der Mann mit dem Du verheiratet bist, hat automatisch das Sorgerecht. Warum willst Du es für Dich allein beantragen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

der mann, mit dem du verheiratet bist, hat IMMER das sorgerecht und gilt rechtlich IMMER als vater. da ist es auch egal, ob du noch mit ihm zusammenlebst oder nicht und ob er ueberhaupt der leibliche vater is. es kommt also nicht drauf an wer das kind gezeugt hat, sondern nur, wer auf dem papier mit dir verheiratet is. das problem hab ich naemlich grade selber...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

falls das auch gerade Deine Situation sein sollte, das Du getrennt von ihm lebst, kannst Du natürlich nach der geburt das alleinige Sorgerecht beantragen. Ich würde mich dann in erster Linie mit dem jugendamt in Verbindung setzen, die könnten Dir da evtl. eine Hilfe sein.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

isses aber leider nicht. nach deutschem recht gilt der ehemann IMMER als vater, auch wenn man als getrennt lebend eingetragen ist und hat somit immer einen sorgerechtsanspruch. erst NACH einer scheidung kann ich das alleinige sorgerecht beantragen. glaub mir, ich war bei allen erdenklichen stellen, die mir da weiterhelfen koennten, aber es gibt leider kein schlupfloch...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

bei meiner freundin ging das,obwohl sie verheiratet war. beide männer mussten,was unterschreiben.der eine das er nicht der vater ist und der andere ne vaterschaftsanerkennung. wurde auf dem standesamt gemacht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...das kostet geld und nicht mal wenig (ca 500 euro, wird nach dem gehalt berechnet)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...und diese regelung gibt es nur in deutschland soweit ich weiss. in anderen laendern kann die frau - auch wenn sie verheiratet is - angeben wer der vater is. wenn der das dann bestaetigt is alles ok. in deutschland ist die rechtslage leider zum "schutz des kindes" so, dass erst nach einer rechtskraeftigen scheidung der erzeuger auch als vater auf der geburtsurkunde eingetragen werden kann und dann auch als richtiger vater gilt. klar kannst du eine vaterschaftsanfechtung machen, aber selbst wenn sich alle einig sind kostet das geld, naemlich anwalts und gerichtsgebueren


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...dann ist doch möglich. Du sagtest ja eben das es da keine Möglichkeit gibt. Ich glaub Dir das das eine beschissene Situation ist, vor allem wenn einem die finanziellen Mittel fehlen....nur dann kann man aberr auch nicht solche Fehlinfos rausgeben...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich habe hier von der vaterschaftsanerkennung geschrieben und NICHT vom sorgerecht! bitte erst richtig lesen... hier ein auszug aus dem bgb: Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist (§ 1592 BGB). Die gesetzliche Vaterschaft kann von allen Beteiligten nach der Geburt des Kindes und der zuständigen Behörde angefochten werden (§ 1600 BGB). Der biologische Vater kann dabei die Vaterschaft nur anfechten, wenn zwischen dem gesetzlichen Vater und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Fall des Todes des gesetzlichen Vaters bestanden hat. Die zuständige Behörde kann dies nur im Rahmen von Einreise- oder Aufenthaltsbestimmungen. Der nichteheliche Vater des Kindes kann gemeinsame elterliche Sorge im Allgemeinen nur erlangen, wenn die Mutter mit einer Sorgeerklärung zustimmt, sofern die Mutter nicht anderweitig verheiratet ist. Ist die Mutter anderweitig verheiratet, steht dem nichtehelichen Vater nur dann die elterliche Sorge zu, wenn die Ehe rechtskräftig aufgehoben oder geschieden ist oder der Ehemann länger als 300 Tage vor der Geburt des Kindes verstorben ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Zitat von Dir: "der mann, mit dem du verheiratet bist, hat IMMER das sorgerecht und gilt rechtlich IMMER als vater. da ist es auch egal, ob du noch mit ihm zusammenlebst oder nicht und ob er ueberhaupt der leibliche vater is. es kommt also nicht drauf an wer das kind gezeugt hat, sondern nur, wer auf dem papier mit dir verheiratet is. das problem hab ich naemlich grade selber..." Es ging sich´s ums Sorgerecht.... und auch danach hast Du Dich soweit ich das jetzt in erinnerung habe aufs Sorgerecht bezogen... Habe jetzt allerdings keine Lust mir die Mühe zu machen alles nochmal durchzulesen... Davon abgesehen ist mir das jetzt auch zu kleinkariert...und auf Zickenterror habe ich genausowenig Lust...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich habe zuerst auf den beitrag von Siculiana geantwortet, da ging es in ihrer frage ums sorgerecht. dann spaeter hatte kleened etwas geschrieben, worauf ich ebenfalls geantwortet habe - aber da eben zum thema vaterschaftsanerkennung. keine sorge, ich will keinen zickenterror, aber fehlinfos habe ich meines wissens nicht gegeben. wenn du dich in der rechtlichen situation besser auskennst oder eine andere moeglichkeit kennst waere ich dir wirklich(!!) von herzen dankbar mich zu korrigieren! zum glueck verstehe ich mich mit meinem noch-ehemann sehr gut, aber die situation ist nicht sehr angenehm fuer alle beteiligten. ich wollte dich daher nicht angreifen oder so. friede? :)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

klar...friede


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Vielen Dank für Eure Antworten....und ich bin froh, dass es nicht zum Streit gekommen ist ;o) Mein Mann (der Vater des Kindes) und ich leben auch noch zusammen......in letzter Zeit sind nur ein paar Dinge passiert, die mich zu der Überlegung gebracht haben, dass ich für das Baby das alleinige Sorgerecht haben möchte...... Naja, ist vielleicht auch ganz sinnvoll, dass das nicht so einfach geht.... Auf jeden Fall vielen Dank!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wird immer geteilt zwischen den beiden Elternteilen. Das ist neu! Weil früher viele Väter benachteiligt wurden und Ihr Kind weder gesehen haben noch bekommen haben und nur Unterhalt zahlen durften! Nur in schwerwiegenden Fällen kann man das alleinige Sorgerecht beantragen. Aber dazu müsste man glaube ich getrennt sein und der Vater muss entweder schwerer Alkoholiker, drogenabhängig sein, nachgewiesen misshandeln etc. Also richtige schwere Gründe. Und das muss man dann auch einklagen. Ansonsten bleibt das Sorgerecht geteilt auf Vater und Mutter. Die Vaterschaft ist in der Ehe beim Ehemann es sei denn man beantragt vor Gericht dass ein anderer der Vater ist. Wenn der Ehemann aber sagt es ist sein Kind, hat der andere das nachsehen und zwar solange bis er einen Vaterschaftstest bezahlt und damit OFFIZIELL nachweist, dass er der Vater ist. Heimliche Tests sind verboten und werden nicht anerkannt. Vaterschaftstests kosten um die 5000 Euro. So ich hoffe ich konnte helfen ;-))) LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

aaaaah!!! süße :)))))))))) freu fich so!!! schön das du hier mal reinschaust! :))) schick dir nen dicken knutscha :o***


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ei ich muss doch mal schauen was du so machst ;-))) Wahnsinn wie weit du schon wieder bist. Ich hoffe es geht dir gut? Und es ist alles in Ordnung. Dicken Knutscha zurück! LG