Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, folgendes: wir sind (noch nicht) verheiratet (haben es aber nächstes jahr vor). muss mein partner nun sein eigenes baby adoptieren?? habe gehört, dass ich meinem zwerg gleich den nachnamen meines partners geben lassen kann..!?? adoption dann aber trotzdem? würden im notfall dann doch schon mal standesamtlich dieses jahr heiraten... ist doch total bescheuert, wenn er sein eigenes kind adoptieren müsste, oder??? kennt sich jemand aus und hat ein paar tipps??? lieben dank im voraus, jackie
Hallo, bei uns war das auch der Fall, dass wir noch nicht verheiratet waren. Also ich würde euch unbedingt empfehlen vor der Geburt zum Jugendamt zu gehen und die Vaterschaftsanerkennung machen zu lassen. Das hat nix mit Adoption zu tun. Da wird lediglich eine Urkunde über die Vaterschaft ausgestellt. Diese wird dann bei allen Unterlagen bzw. Anträgen benötigt. Hat bei uns auch nix gekostet. Bez. der Namenswahl, kann man entscheiden, welchen Namen das Kind tragen soll. Der jeweilige Nachname wird dann dort auch eingetragen. Ich hoffe, dass ich helfen konnte. Lg
Hi du.... Adoptieren musste man früher das is heute nicht mehr so... Ihr müsst voher zum Jugenamt wegen der Vaterschaftsanerkennung... dan könnt ihr auch das mit dem Namen klären und fertig... is heute nicht mehr ganz so kompl. wie früher lg
Ihr müsst nur zum Jugendamt und die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben (Ich würde es noch in der ss machen, wir waren da als der kleine geboren war und haben uns dumme sprüche anhören müssen). Und das sorgerecht könnt ihr da auch gleich regeln lassen, ob geteilt oder nur ein partner. Und je nachdem welcher nachname nach der hochzeit angenommen wird, würde ich dem kind auch schon den nachnamen geben. Gibt dann keine probleme bei der hochzeit! lg anna
vielen, lieben dank für eure antworten
Wir haben grad unseren Hochzeitstermin fest gemacht und haben schon eine gemeinsame Tochter von 2 Jahren. Sie trägt meinen nachnamen. jetzt werde ich den namen meines freundes annehmen und sie bekommt ganz unbürokratisch den familiennamen. also den meines freundes.es reicht, wenn der zukünftige mann in der geburturkunde des kindes eingeschrieben ist. bis zum 5. lebensjahr des kindes geht das so einfach! lg, sarah
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