Monatsforum Januar Mamis 2009

vormundschaftserklärung nr. 2

vormundschaftserklärung nr. 2

hypericum

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so da habe ich doch gleich mal angerufen und bin auch prompt meine frage losgeworden... also: die notarin meinte, ich kann das formlos machen und bestimmen, das im falle eines ablebens beider eltern, franz zu seiner patentante (das ist auch mündlich schon so besprochen) kommt. ich sollte das zweifach ausfertigen und das original ihr geben, für den fall das mal wohnung abbrennt o.ä. sie sagte aber auch besser wäre es gleich ein testament zu machen, wo gleich alles geregelt wäre, das wäre bei uns dann ein ehegattentestament mit vormundschaftserklärung... also notargebühren, wären beispielhaft bei einem vermögenswert von ca. 50.000 € co. ca. 250 € + Schreibgebühr + Mwst. so und nu stöber ich mal im netzt ob ich so einen vordruck für eine ehegattentestament finde, vielleicht kann man das ja auch ohne den notar machen. rechtlich ist das gleichzustellen... lg heidi


MamavonLucas

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Antwort auf Beitrag von hypericum

Kriegen wir den Link wenn du was gefunden hast? Danke


minimal

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Antwort auf Beitrag von MamavonLucas

wir machen es über den Notar. Sie hat usn auch geraten, uns als Gegenseitigen Erben einzusetzen, solange unsere TOchter Minderjährig sei. Sonst kann ich z.B. nicht ohne einen bestellten Vormund vom VOrmundschaftsgericht unser Haus verkaufen und weg ziehen. Ist wohl mit sehr viel Aufwand verbunden, wenn man mit einem unmündigem Kind eine Erbengemeinschaft bildet. Außerdem kann ich so auch bestimmte Personen als Vormund ausschlisßen. Etwas das mir auch wichtig ist. Einen Vormundfür unsere Erbse haben wir auch schon ausgesucht, sollte uns etwas passieren. LG mini


hypericum

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Antwort auf Beitrag von minimal

das machst du richtig... ich denke auch das wir das erbliche beim notar machen....


minimal

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Antwort auf Beitrag von hypericum

und dann ist das wirklich sicher und keiner kann es ohne Probleme anfechten. Wusste auch nicht, das es so ein Problem sein kann, mit dem eigenem Kind eine Erbengemeinschaft zu sein *seufz*


hypericum

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Antwort auf Beitrag von minimal

ja das ist kompliziert. ihr solltet euch auf jeden fall als erstes einsetzen lassen. dennoch hat das kind einen pflichtteilanspruch. schau doch mal im netzt, habe nun schon einiges gefunden.... suche: ehegattentestament


minimal

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Antwort auf Beitrag von hypericum

hatte da mit meienr Tante auch RÜcksprache gehalten. Die arbeitet als ReNo-Gehilfin. Daher lassen wir es jetzt vom Notar machen. Um sicher zu gehen.


hypericum

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Antwort auf Beitrag von minimal

ist wohl besser so... doof sind nur die gebühren....


minimal

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Antwort auf Beitrag von hypericum

stimmt. Aber wenn ich damit sicher stelle, das mein Kind im Falle unseres Todes gut untergebracht ist und ich nicht immer einen VOrmund für sie brauche, ist es das wert. Mein Mann ist so oft im Ausland, ist wohl schon gut so.