Mitglied inaktiv
Ich habe eben ein bisschen recherchiert, weil mich das auch interessiert hat.
Also in einem anderen Elternforum haben einige einen Brief bekommen, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass während der Elternzeit der Bund die Beiträge zu ihrer Rentenversicherung übernimmt. Halt BIS zu 3 Jahre.
Geht man also vorher wieder arbeiten, zahlt man sie wieder selber. So wurde es in diesen Briefen erklärt. Die Höhe des Beitrags richtete sich nach einem Einkommen von 2500 Euro brutto monatlich.
Bedeutet: Sollte es wirklich so sein, und du verdienst WENIGER als 2500 Euro brutto monatlich, so rentiert es sich (rententechnisch) tatsächlich mehr, wenn man die vollen 3 Jahre nutzt ohne zu arbeiten.
Verdient man aber mehr als 2500 Euro brutto, so lohnt es sich nicht, weil der eigene bezahlte Beitrag höher wäre, somit auch die Rente höher ausfallen würde.
ICH habe so einen Brief, bzw. so eine Benachrichtigung nie erhalten
Ist das vllt. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
o.T.
Hier ein Auszug aus dem RUB Finanzen: Ein Plus: Kindererziehung schlägt stärker zu Buche Schon bisher wurden einer Mutter/einem Vater die Zeiträume in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes auf die Rente angerechnet, in denen der jeweilige Elternteil ein Kind bzw. Kinder betreute und deshalb nicht arbeitete: Für jedes Kind gab’s auf dem Rentenkonto ein rechnerisches Plus. Zugrunde gelegt wurden 75 Prozent des Jahreseinkommens eines bundesdeutschen Durchschnittsverdieners. Für alle vor 1992 geborenen Kinder bleibt es bei dieser Regelung. Für alle nach 1992 geborenen Kinder werden die Erziehungszeiten stärker angerechnet. Dem Rentenkonto werden pro Kind bis zu drei Jahre mit 100 Prozent des Durchschnittseinkommens gut geschrieben. Dazu kommt, dass nun die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag eines Kindes als Kindererziehungszeit für die Rentenberechnung anders berücksichtigt wird: Mütter oder Väter, die in dieser Zeit zwar einen Job haben, des Kindes/der Kinder wegen aber nicht Vollzeit arbeiten können, bekommen eine Aufbesserung ihrer Rente. Denn ihr Verdienst aus dieser Phase wird bei der Rentenberechnung um 50% höher angesetzt. Auch mit diesem Zuschlag darf der rechnerische Verdienst allerdings maximal die Höhe eines rentenpflichtigen Durchschnittseinkommens erreichen. Die neue Regelung soll vor allem Müttern helfen, ihre Rente ein wenig zu verbessern. In den Genuss dieser Förderung kommen Elternteile, bei denen die Zeiten für Kindererziehung und Erwerbstätigkeit nach dem 31.12.1991 lagen. Außerdem müssen sie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie in Rente gehen, mindestens 25 Jahre auf ihrem Rentenversicherungs-Konto haben.
bei mir steht das auf dem Elterngeldbescheid mit drauf, das es der Rente angerechnet wird... Erziehungszeit ist schließlich mehr arbeit wie das Arbeiten selber... hab mich gestern schon beschwert... auf Arbeit steht dir mindestens nach 6 h ne 45 min. Pause zu... bei Maja arbeite ich manchmal 12 h durch
Ja, manchmal ist das wirklich mehr arbeit...zumindest meine Arbeit ist immer wie Urlaub für mich im Gegensatz zum Babyhüten
Aber da sagst du was, Susafi...ich blöde Kuh sollte vielleicht mal den Elterngeldbescheid noch mal genauer lesen?
Da steht das bestimmt drauf...
jaaa ganz groß und mit Ausrufezeichen, damit man den nicht weg schmeißt...