Monatsforum Januar Mamis 2009

mal ne rechtsfrage hab...

mal ne rechtsfrage hab...

hypericum

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kennt sich jemand in erbrecht aus? meine schwiegermutter hat uns heute eröffnet, dass sie ihr testament gemacht hat... das haus soll mein mann bekommen und die eigentumswohnung seine schwester... nun ist das haus aber mehr wert als die eigentumswohnung... nun meine frage: muss man also nun damit rechnen, das seine schwester dann noch ausgezahlt werden muss? also ich denke, das wir sowieso nicht in das haus ziehen werden. erstens ist meine schwiemu 62 jahre geworden, d.h. in den nächsten zwanzig jahren ist mit einem evtl. einzug eh nicht zu rechnen und zweitens ist das ein reihenhaus was uns ehe viel zu eng, zu klein und zu hellhörig ist.. was meint ihr?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hypericum

ja normalerweis wird das erbe zu gleichen teilen vererbt dann werdet ihr dann wahrscheinlich noch was auszahlen müssen es sei denn sie verzichttet drauf


Sandra333

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Ne, dass muss nicht!!! Wichtig ist, dass jeder seinen Pflichtteil bekommt, der entspricht aber nicht der Hälfte des Erbes - soweit ich weiss.


susafi

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Antwort auf Beitrag von Sandra333

genau... wenn der Pflichtanteil mit der Eigentumswohnung gedeckt ist, dann müsstest ihr sie nicht auszahlen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susafi

alos ich kenne das so das jedes kind das gleiche bekommt und wenn das haus mehr wert ist muß der betrag was höher ist als die eigentumswohnung ausgezahlt werden ! hm frag doch mal hier in der rechtsabteilung im rub die wissen das bestimmt


susafi

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aber nicht wenn man ein Testament hat Lou...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susafi

die schwester kanns aber anfechten wenn sie meint das es ungerecht ist


nella

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Antwort auf Beitrag von hypericum

Normalerweise ist es so, dass die Schwester deines Mannes ein Recht auf den Pflichtteil hat, der 50% dessen beträgt, was sie normalerweise bekäme. Also bei 100% Erbe erhalten beide 50% wenn kein Testament existiert. Wird ein Kind z.B. enterbt, kann es den Pflichtteil von 25% der gesamten Erbsumme einklagen. Das dürfte bei euch ja nicht der Fall sein. Ich kenne es so, dass wenn beide Seiten ihr Erbe antreten, die Immobilien dann in das Eigentum des jeweiligen Erbenden eingeht. Ansonsten müsste die Schwester ja das Testament anfechten etc. Was sagt denn deine Schwägerin dazu? Im Streitfall könnte man ja beide Immobilien verkaufen und dann die Summe teilen. Wenn ihr eh nicht plant jemals in das Haus einzuziehen. LG Nella