Sandra333
Die Firma muss sich auf jeden Fall an das Kündigungsschutzgesetz halten. Das erklärt ja, wie die Sozialauswahl stattzufinden hat.
Das ist gesetzlich geregelt und wenn sie sich daran nicht halten, kann der Arbeitnehmer sich wehren. Allerdings muss er dann beweisen, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
Ziemlich kompliziert
Stehen die Kinder denn auf der Lohnsteuerkarte Deines Freundes?
Wenn sie nicht auf seiner Lohnsteuerkarte stehen und er auch keinen offiziellen Unterhalt an Dich für die Kinder zahlt, dann wird er so behandelt, wie die kinderlosen Kollegen. Wonach dann entschieden wird, wer zuerst geht, entscheidet der Arbeitgeber vermutlich nach Leistung/Willkür, was weiß ich
1 1/2 Kinder stehen drauf ja. Er hat ja noch ne Große für die er Unterhalt zahlt. Von daher dürfte er gar nicht als kinderlos gelten. Schon klar das verheiratete vorgehen bei sowas, kann ich auch gut verstehen. Mich erschreckt eben nur dieses vom AG erdachte Punktesystem, wo eben zählt das man verheiratet ist, Kinder hat und wie lang man schon da ist und das dann eben Leute gekündigt werden die Kinder haben und Leute die keine haben nicht. Denn wenn der AG schon so großkotzig nach diesem Punktesystem entscheidet, wären wohl eigentlich erst die unverheirateten ohne Kinder dran, so denke ich jedenfalls.
ui, na klasse - hab´s unten gerade gelesen... ich drück dich ma virtuell