Kleeblatt45
Hallo, kurze Frage: wird das Mutterschutzgeld, was es nach der Geburt für acht Wochen gibt bei einer Aufteilung auf zwei Jahre halbiert ? Habe ich dann 22 Monate oder 24 Elternzeit/geld? Vielen Dank für eure Hilfe. Gruß und alles Gute Kleeblatt
schützt es die Mutter vor den rebellierenden Kindern? Dann hätte ich das gerne :o) ich kenne Mutterschaftsgeld... das es nach der Geburt für 8 Wochen gibt... dieses kann man nicht halbieren und selbst wenn wären es nur 16 Wochen... Elterngeld gibt es für 12 Monate... wenn man dieses halbiert dann bekommt man logischerweise 24 Monate Elternzeit/geld...
22 Monate!! Ich habe das gemacht und bekomme bis zum 22. Lebensmonat das Geld - ich weiß schon, warum ich diese "tolle" Reform zum K***** finde!! Die Besserverdienenden haben wirklich was davon, alle "Normalos" nicht!
Mutterschaftsgeld bekommst man von der Krankenkasse und es wird, bis zum vollen Gehalt, vom Arbeitgeber aufgestockt. Das kann man weder halbieren, noch hat es etwas mit dem Elterngeld zu tun :) Wenn man (aufgrund einer Berufstätigkeit) Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld hat, hat man KEINE 12 Monate Anspruch auf Elterngeld, sondern nur noch 10 Monate. Bzw. 20 Monate, wenn man die Summe halbiert und 2 Jahre Elternzeit nimmt.
Dann muß ich nochmal schauen, aber ich meine, dass es 22 Monate sind - das Mutterschutzgeld wird zwar angerechnet, dennoch meine ich, dass ich im November meine letzte Zahlung erhalte (und nicht schon im Oktober) - gut, dass das hier Thema war, das muß ich jetzt unbedingt überprüfen - immerhin 2 Monate weniger "Taschengeld"
tja und ich bekomme 24 Monate... meine letzte Zahlung kommt Ende Dezember für Januar... die ersten 8 Wochen wird das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet... ist dementsprechend weniger oder fällt ganz weg... also bekomme ich 24 Monate aber halt 2 Monate mal weniger wie 150 € ganz offiziell bekomme ich ja bis Mai 2011 Elterngeld, da ich noch alleinerziehend bin und halbiert habe... aber normal sagt man 24 Monate bei halbierten Elterngeld... lediglich 22 Monate wenn es durch das Mutterschaftsgeld für 2 Monate wegfällt...