Schilena
Hallo zusammen, ich bin aktuell in der 13. SSW und mit dem Baby ist alles gut soweit :) Leider ist mir seit Woche 7 extrem schlecht. Ich muss 4 Cariban Tabletten nehmen um über den Tag zu kommen. Diese machen mich extrem müde. Das entspricht ja ca. 2 Hoggar night Schlaftabletten (gleicher Wirkstoff). Weiter wird gerade mein Antidepressivum ausgeschlichen, was mir zusätzlich Absetzsymptome bereitet. Das ist aber normal und ich soll weitermachen. Das dauert mehrere Wochen. Und on top habe ich noch Hashimoto, weshalb die Schilddrüsenhormondosis jetzt angepasst wurde. Auch das rüttelt mich ordentlich durch. Ich war nun 6 Wochen krank geschrieben. Fühle mich aber absolut nicht in einem arbeitsfähigen Zustand. Meine Frauenärztin meinte jetzt, dass mir ein individuelles Beschäftigungsverbot rechtlich nicht zusteht. Ich wage das zu bezweifeln. Denn ich höre oft genug, dass manche Frauen das ohne jegliche Beschwerden bekommen. Ich habe nun einen Termin bei meinem Hausarzt gemacht. Er kann das ja theoretisch auch ausstellen. Habt ihr Erfahrungen damit? LG Lena :)
Also ich dachte sowas kann nur der Amtsarzt ausstellen, war bei mir damals während Corona so weil ich in einer Arztpraxis beschäftigt war. Aber so einfach ist es gar nicht sowas zu bekommen. Würde evtl. dazu tendieren zur Arbeit zu gehen und mich dann nochmals wegen einer anderen Diagnose krank zu schreiben und ab zu warten ob es sich in der Zeir evtl. bessert
Danke :) Mein Hausarzt ruft mich später wohl zurück. Im Internet findet man: "Das individuelle oder auch ärztliche Beschäftigungsverbot wird von einem/einer Ärzt*in ausgestellt und kommt besonders im Bürokontext zum Tragen. Hier geht es nicht um die Art Ihrer Arbeit oder die Beschaffenheit Ihres Arbeitsplatzes selbst, sondern um Ihren individuellen gesundheitlichen Zustand und die Gesundheit Ihres Kindes. Gründe für ein individuelles Arbeitsverbot können zum Beispiel eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, Stress, schwangerschaftsbedingte Übelkeit oder starke Rückenschmerzen sein."
Als was Arveitest du denn? Beschäftigungsverbot gibt es ja nur für gewisse Berufe, nicht für alle, und eben nicht aus gesundheitlichen gründen, aondern weil der Beruf die SS quasi nicht zulässt, da zu gefärlich.
Es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverboten 1) ein betriebliches Beschäftigungsverbot: dies wird bei einer Gefährdungssituation am Arbeitsplatz, die sich nicht durch Umstrukturierung ändern lässt, ausgesprochen und ist unabhängig vom Gesundheitszustand der Schwangeren 2) ein gesundheitliches bzw. individuelle Beschäftigungsverbot: dies muss eigentlich grundsätzlich bei gesundheitlichen Beschwerden die durch die Schwangerschaft entstehen und ein Fortführen der beruflichen Tätigkeit unmöglich machen ausgestellt werden. In diesem Fall wird jedoch oft eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Dies ist so aber nicht korrekt, da bei Arbeitsunfähigkeit nach über 6 Wochen das Krankengeld folgt und damit der Schwangeren ein finanzieller Schaden entsteht. Dies ist zwar unzulässig, wird aber regelmäßig praktiziert. Das gesundheitliche Beschäftigungsverbot ist vollkommen unabhängig von der Gefährdungssituation am Arbeitsplatz und steht jeder Schwangeren zu, deren Beschwerden das Ausüben der beruflichen Tätigkeit nicht zulassen. Es muss sich nicht für die Dauer der gesamten Schwangerschaft ausgesprochen, sondern kann auch zeitlich befristet werden.
Vielen Dank! Ganz genau so habe ich es jetzt auch auf der Seite des RP in BW gelesen. Auch mein Hausarzt meinte, dass das möglich ist. Für alle Betroffenen zur Info: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Wirtschaft/Mutterschutz/Documents/MutterVerboteUnterscheidung.pdf https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Wirtschaft/Mutterschutz/Documents/MutterAttest_1.pdf
Hi aus dem Dezemberbus, hab mein BV von meinem Hausarzt bekommen, alle Ärzte können entscheiden, ob verbot kriegst oder nicht. Aber denke es kommt wirklich drauf an als was du tätig bist, auf deine Beschwerden und evtl auf deine Vorgeschichte.