Monatsforum Februar Mamis 2020

Selbstständig/Elterngeld

Selbstständig/Elterngeld

Keey93

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Hallo ihr lieben ich bins nochmal Können selbständige auch elterngeld beantragen und wenn ja wie läuft das ganze ab ? Wann müsste man den elterngeld beantragen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Keey93

Ja bekommst du. Max 1.800€ Allerdings darf man nur nachweisbar 30h/woche arbeiten. Als Bemessungsgrundlage dient bei Selbstständigen das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt.


Kathy75

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Saarlandmami, sie hat ja nicht gefragt, ob selbstständige während der Elternzeit weitersrbeiten dürfen und wieviel!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kathy75

Sie hat aber gefragt, wie es abläuft... Darauf hab ich geantwortet... Ja gibt es und Voraussetzung ist nicht mehr als 30 Wochenstunden.


Kathy75

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Sie darf bis sie das Elterngeld bezieht mehr als 30 Stunden gearbeitet haben. Hier geht es doch erst einmal rein um den Antrag. Sie meint wohl eher: DÜRFEN selbstständige Elterngeld beziehen? Wie und wo beantrage ich diesen? Erst mal ein Schritt nach dem anderen.


Katinka die Erste

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Antwort auf Beitrag von Keey93

Verzapfst Du jetzt auch hier Mist @Saarlandmutti2???? Ernsthaft! Lass lieber die Experten ran! Die 30h-Grenze bezieht sich nur auf selbstständigen Nebenverdienst und nicht auf 100% Selbstständigkeit! Also lass doch einfach mal gut sein und verschone uns hier im Februar-Forum! Danke!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Katinka die Erste

Deiner Information... Schau selber nach auf www.Elterngeld.net: Extra für dich ein Auszug "Dürfen Selbstständige während des Elterngeldbezuges weiter arbeiten und verdienen? Das Elterngeld kann man längstens für 12, mindestens aber für 2 Monatsbeträge in Anspruch nehmen. Die gewünschte Anzahl der Monatsbeträge muss man innerhalb der ersten 14 Lebensmonate seines Kindes verteilen. Eine Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges ist im Rahmen von nicht mehr als durchschnittlich 30 Wochenstunden erlaubt. Das gilt in Summe für alle Beschäftigungen, die man ausübt! Wenn man durchschnittlich 31 Wochenstunden arbeitet, entfällt der Anspruch auf Elterngeld für den betroffenen Bezugsmonat!"


Kathy75

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Lese die 3 Fragen der AP doch nochmal genauuu durch....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kathy75

Ja und nachher heißt es, dass sie nicht wusste das sie unter 30 std arbeiten dürfte.... Bei mehr Stunden fällt das EG nämlich weg. Und den Auszug schickte ich Katinka auf ihre Falschaussage, dass man doch mehr arbeiten dürfte.


Kathy75

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„Ja und nachher heißt es, dass sie nicht wusste das sie unter 30 std arbeiten dürfte..“ Ja und macht dann die Saarlandmami2 dafür verantwortlich


vaia39

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Antwort auf Beitrag von Keey93

Das Elterngeld beantragst du erst nach der Geburt des Kindes, du brauchst dafür die Geburtsurkunde,... Ansonsten kann ich die Seite elterngeld.net sehr empfehlen, da hab ich viel gelesen und mich beraten und den Antrag erstellen lassen. Jetzt für den 2. Knopf hab ich auch wieder ein Beratungstermin ausgemacht. Da die nach meiner Erfahrung doch einiges mehr wissen wie man selbst irgendwo raus liest. Beim 1. Kind habe ich die Beratung erst kurz nach oder vor der Geburt in Anspruch genommen.