Monatsforum Februar Mamis 2020

Hilfe mamis (papierkram)

Hilfe mamis (papierkram)

Selinaa34

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Hallo mamis , hoffe euch geht es gut .. befinde mich grad in der 30 ssw und mein 2. jähriger rabauke raubt mir alle energie wechhh.. Hab da mal eine frage .. bin noch in Elternzeit von meinem sohn. 04.01.2020 würde mein Mutterschutz beginnen & ich müsste meine ELTERNZEIT vorzeitig beenden. Meint ihr es reicht aus wenn ich es 1 tag bevor die neue Mutterschutz anfägt zu beenden ? weil sonst müsste ich ja nach beendigung bis icj in Mutterschutz gehe arbeiten .. Lg


EisbärBaby

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Antwort auf Beitrag von Selinaa34

Huhu, Mir hat da die Sachbearbeiterin von meiner Arbeit geholfen. Es is also alles erledigt. Du musst das schriftlich beenden ( so wars bei mir zumindest) Und einfach reinschreiben das du ab den Zeitpunkt die elternzeit frühzeitig beenden möchtest und in den Mutterschutz wechseln willst. Und die Bestätigung über deine Schwangerschaft abgeben fals du das noch nicht gemacht hast, da steht ja auch drin wann der Mutterschutz beginnt.


Selinaa34

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Antwort auf Beitrag von EisbärBaby

Dannke für deine Antwort , Muss ich es den vorzeitig beenden oder unterbrechen ? Kann ich die unterbrochenen 6 monate von meiner Restelternzeit auch an die neue elternzeit hinten ranhängen ? Quasi anstatt 3 jahre dann + die von dieser elternzeit 6 Monate auch nehmen ? Lg


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von Selinaa34

Hi aus dem April-Bus, also ich habe meine aktuelle Elternzeit bereits im Oktober schriftlich vorzeitig für einen Tag vor meinem neuen MuSchu beendet. War alles kein Problem. Habe dann noch ca. 2,5 Monate über von der jetzigen Elternzeit, die werde ich nicht an die neue Elternzeit dranhängen, sondern irgendwann zum Schulbeginn unserer Großen nehmen. Das habe ich aber bisher noch nicht erwähnt bzw. durchgesprochen. Mach ich dann, wenn's soweit ist.


EisbärBaby

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Antwort auf Beitrag von Selinaa34

Nein hinten dran hängen geht meines Erachtens nicht. Ja du kannst es jetzt schon machen alles, dann ist das schon mal erledigt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Selinaa34

Du kannst die EZ vorzeitig beenden. Auch bis auf einen Tag vor MuSchu. Musst du allerdings schriftlich machen und rechtzeitig. Die restliche Elternzeit kannst du dann an die neue ranhängen. Du musst dabei aber beachten, dass Basiselterngeld nur in den ersten 12 bzw. 14 Lebensmonaten möglich ist. Du würdest also dann Elterngeld + bekommen. Falls dad relevant für dich ist.


Selinaa34

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Danke für die Antworten Die waren sehr hilfreich Lg