Cheesecake91
Hallo Zusammen,
Nun schon mein 2. Beitrag heute...
Es ist mir schon ein bisschen peinlich, aber ich weiß nicht, was ich alles in der Schwangerschaft organisieren muss. Also was ich wo und wann beantragen / anmelden muss... (z. B. elterngeld, elternzeit, krippen-/kiga-platz usw.)
Ich möchte auch, dass das Kind den Nachnamen des Vaters trägt (wir sind nicht verheiratet). Ich habe gelesen, dass man dafür das gemeinsame Sorgerecht beantragen muss. Wann sollte man das machen / geht das überhaupt vor der Geburt?
Tut mir Leid für die doofen Fragen (immer diese Erstgebärenden )
Liebe Grüße
Kann ich gut verstehen
Mich treibt dieses Thema auch sehr um.
Ich hab hier eine Seite gefunden, die ich persönlich sehr aufschlussreich fand:
https://www.familienplanung.de/schwangerschaft/tipps-und-checklisten/
Vielleicht hilft dir das weiter.
Liebe Grüße
Dankeschön.
Die Seite ist super, genauso etwas habe ich gesucht
Hallo,
Die elternzeit musst du mind. 7 Wochen vor et bei deinem Arbeitgeber beantragen.
Das Elterngeld kann man erst nach der geburt beantragen dazu hast du 3 Monate Zeit.
https://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html
Einfach dein Bundesland wählen.
Wegen der Krippe kommt es darauf an wo du wohnst, sind die Plätze knapp oder nicht? Wenn du in einer groß Stadt wohnst würde ich jetzt schon schauen.
Ob man das sorgerecht vor der Geburt beantragen kann weiß ich nicht aber ihr könntet die vaterschaftsanerkennung schon machen das geht auch vor der Geburt.
Ich hoffe ich konnte dir bisschen helfen
Lg
Huhu, Ja du kannst die Vaterschaft und das Sorgerecht jetzt schon beim Jugendamt beantragen.
Und wo stellt man dann den Antrag für Krippen-/Kindergartenplatz? Frage ich da direkt bei dem Kindergarten an oder wie? Ich wohne in einer sehr ländlichen Gegend, es gibt aber im näheren Umkreis nur einen Kindergarten, der Kinder ab 1 Jahr betreut, deshalb ist der wohl sehr begehrt.
Am besten du rufst mal in dem Kindergarten an und fragst, ob du schon ne Anmeldung ausfüllen kannst. Ist von Kiga zu Kiga verschieden. Manche sagen erst nach der Geburt, bei manchen kann man sich quasi mit positivem Schwangerschaftstest anmelden.. Wir hatten uns auch bei unserem Sohn schon vor der Geburt auf Wartelisten setzen lassen.
nicht vor ET. du kannst die EZ entweder ab ET laufen lassen, dann müsstest du 7 wochen vor dem geplanten ET den ersten antrag stellen udn wenn der ET bekannt ist, den sicheren mit den daten. du kannst aber auch die EZ einen tag nach dem nachgeburtlichen Mutteschutz laufen lassen und 7 wochen vor beginn (Also in der ersten woche nach Geburt) sicher mit Daten beantragen. du musst dich für zwei jahre erklären. entweder ein jahr daheim und dann arbeiten, oder zwei jahre ganz daheim oder ein jahr daheim und ein jahr EZ mit TZ. daran bist du gebunden. wenn du nur ein jahr daheim anemeldest hast du kein recht auf verlängerung, falls kita nicht klappt.
Du kannst auch zur Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Am besten vorher nen Termin ausmachen. Das ist deren Aufgabe, dich mit Infos zu füttern. Bin letzte Woche auch gewesen und mit nem Stapel Infomaterial heim gegangen.
Auch eine super Idee!
(wusste gar nicht, dass es sowas überhaupt gibt )
Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten, das hat mir sehr weiter geholfen.
Ich habe demnächst einen Kennenlern-Termin mit meiner zukünftigen Hebamme. Ich hoffe, dass da auch ein paar meiner 1000 Fragen beantwortet werden können.
Das ist alles absolutes Neuland für mich und ich komme mir vor wie ein Dummie
Ach Quatsch, woher soll man sowas denn auch wissen? Ist ja nix was in der Schule dran kommt oder worüber man sich regelmäßig austauscht Ich finde genau hierfür ist das Forum da - und darum: frag. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Ruf rechtzeitig im zuständigen Amt an und mach einen Termin bez. Vaterschaftsanerkennung aus. Mein Mann hat darauf damals sehr gedrängt (damals noch Freund) was ich total übertrieben fand (glaub es war im 5ten Monat). Dann kam unsere Kleine deutlich zu früh und wir konnten froh sein, dass wir alle Unterlagen beisammen hatten, sonst wäre des mit Nachname nicht gegangen.