Jackie_Ben_Mila
Hallo da ich nun aktiv im Boot sitze, und mit rudere, beschäftige ich mich natürlich mit allen möglichen Fragen.
Ich habe eine Arbeitsvertrag, als Nachtwache, im MuSchuG ist es definitiv verboten- ist mir bewusst. Wann und wie bin ich nun verpflichtet meinem AG Bericht zu erstatten? Meiner dienstplan schreibkollegin habe ich es gesagt, da sie mich für den Juli nicht mehr einplanen soll. Nun sagte sie, ich solle dann am 27. Beim gyn eine Bescheinigung holen und vorlegen.
Im MuSchuG finde ich aber keine Regelung dazu. Nur, das man es früh sagen sollte, damit es greift. Ich würde von mir aus natürlich den Juni noch arbeiten wollen, alleine, da meine Kolleginnen meine 5 Dienste in der Woche nicht auffangen können.
Ich war auch im BV und habe vom Arzt hierfür eine Bescheinigung für den AG bekommen.
Hi, also eigentlich soll man in einem solchen Fall, recht früh beim AG Bescheid geben? Aber warum solltest du ein BV bekommen? Vielleicht kann dein Chef dich auch wo anders einsetzen. Auch wenn es ein anderer Bereich ist, ist das möglich. Dein Gehalt wäre natürlich das selbe. Aber ein BV *sollte es darum gehen* ist da für mich nicht ersichtlich. Lg
Soweit ich weiß stellt in so einem Fall der Betriebsarzt das Verbot aus da es ja um die Stelle an sich geht. Gyn ist wohl für Arbeitsplatz unabhängige Gefährdung zuständig.
Ja genau, es geht um die eigentliche Stelle, natürlich, wenn ich einen Nacht Vertrag habe, hoffe ich, kann der AG mich nicht einfach in den Tagdienst setzen.
Keine Ahnung, ob du die Frage nach dem BV mittlerweile geklärt hast, aber ich war heute zb ohne Termin beim FA und hab mir eine Bescheinigung über meine SS ausstellen (würde nur ein SST gemacht), hat 5€ gekostet. Die hab ich ne Arbeitgeber abgegeben und direkt mündliches BV ausgesprochen bekommen bis ich einen Termin beim Amtsarzt hatte.