Kuschelmonsterfarm
Hallo ihr Lieben, ich habe seit ca. 2 Wochen immer wieder nach meiner Arbeit (gehe putzen) Schmerzen im Bauch oder ein Ziehen in der Leiste. War am Montag bei meinem FA und er meinte das wir da beobachten müssen und wenn es öfter jetzt vorkommt, dann soll ich in den nächsten 2 Wochen zu seiner Vertretung gehen (weil er im Urlaub ist). Ich arbeite auf 400 Euro und da uns Stunden gekürzt worden sind, wir aber die gleiche Arbeit weiterhin machen müssen, arbeite ich somit unter Zeitdruck (akkord). Ich will jetzt nächste Woche zu der Vertretung fahren und hoffe auf ein BV, Wie sieht es da mit dem Geld aus??? Bekomme ich es dann weiterhin von meinem Chef??? Die Firma hat mir nämlich jetzt einen befritsteten Vertrag ausgestellt bis zum 31.12.12. Somit muss ich auch gestehen, dass ich es nicht einsehe mich für die Firma kaputt zu machen. Wenn ich nur eine krankmeldung bekomme, dann bekomme ich ja nach 6 Wochen kein Geld mehr, da ich familienversichert bin. So viel zu lesen, ich hoffe ihr blickt durch ;-) LG
Hallo....!
Ich bin Erzieherin in einer Kinderkrippe (0-3 Jahren) und habe einige Immunitäten nicht und deshalb ein Berufsverbot (arbeiten mit Kindern von 0-6 Jahren) vom Betriebsarzt bekommen. Soweit ich weiss, kann auch dein Frauenarzt ein Berufsverbot aussprechen... Am Gehalt ändert ein Berufsverbot rein garnichts. Du bekommst es weiterhin in voller Höhe ausgezahlt (man nimmt den Durchschnitt von den letzten 12 Monaten... soweit ich weiss). Bir mir hat sich diesbezüglich nichts geändert.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen...
Ich wünsche dir eine gute Besserung!
Also, Beschäftigungsverbote werden immer aus dem Durchschnitt des Lohnes der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft berechnet. Zum Thema BV bei 400 €-Job habe ich folgendes gefunden: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Beschaeftigungsverbot-bei-400-Euro-Job_93271.htm Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. LG
Hi, so ganz richtig ist das nicht, was weiter oben steht. Zwar wird die Auszahlungssumme fuer den BV aus dem Durchschnitt der letzten 12 Wochen ermittelt, jedoch darf das nicht zu deinem Nachteil sein. Wenn du z.B. nur 2 Monate gearbeitet hast, werden auch nur diese zwei Monate in die Berechnung einbezogen oder wenn du z.B. im letzten Monat eine Gehalterhoehung oder Stundenaufstockung bekommen hast, dann wird ebenfalls das zu Grunde gelegt. Ich habe z.B. ca. 6 Wochen vor der Ausstellung des BV (Ich war ab der 5ten Woche erst 3 1/2 Wochen krank geschrieben und habe dann ein BV bekommen), von 20 Stunden auf 40 Stunden gewechselt und es wurde nur der Lohn fuer die 40 Stunden zu Grunde gelegt. Es duerfen halt keine finanziellen Nachteile durch ein BV entstehen!
Ok, um meinen Beitrag zu ergänzen:
Der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft, jedoch nicht weniger wie der vertraglich (aktuell) vereinbarte Lohn.
Besser so?
hey, sorry, war auf keinen Fall boese gemeint!
Weiß ich doch
Du bekommst dann weiterhin dein Geld, bis zum Anfang des Mutterschutzes. Meine FA hat mir gesagt, sobald ich ein BV will, dann soll ich ihr BEscheid sagen. Würde es genau so, wie du es hier geschrieben hast, dem Arzt beschreiben.