lilule
Also, ich habe den Anteil meiner Krankenkasse vom Beginn des Mutterschutzes bis zum voraussichtlichen Entbidnungstermin bereits ueberweisen bekommen. Bekommt man noch einen Bescheid darueber oder wie laeuft das? Man braucht ja Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt fuer den Elterngeldantrag. Dazu muesste ja auch die Zeit zaehlen, in der man Mutterschaftsgeld bekommt oder zaehlt es gar nicht und man reicht einfach die lezten Gehaltsabrechnungen vor dem MuSchu ein? Den Bescheid meines Arbeitgebers habe ich bereits seit einigen Wochen hier. Ich danke euch!
Beim Elterngeld Antrag ist eine halbe seite wo die Krankenkassen ausfüllen muss dabei. Zumindest bei uns in Bayern Lg KleineMaus
also, soweit ich weiß, und den Antrag richtig verstanden habe zählt die Zeit vom Mutterschaftsgeld nicht bzw. wird über die Krankenkasse separat nachgewiesen. Du brauchst also nur die Gehaltsabrechnungen (letzte 12 vor Beginn Mutterschutz) und die Bescheiningung vom Arbeitgeber wg. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld einreichen. Hoffe, ich konnte helfen.
So wie die anderen schrieben!! Das Mutterschaftsgeld wird dem Elterngeld angerechnet! LG
Ich danke euch! Dass es angerechnet wird, weiss ich ja. Nur ist heisst es in der Erlaeuterung: die letzten 12 Monate vor der Geburt und dazu gehoeren ja auch die 6 Wochen Mutterschaftsgeld. Ich hatte es so aufgefasst, dass man den Bescheid der Krankenkasse ebenfalls beifuegen muss, den ich ja nicht bekommen habe. Ausserdem ist es doch so, dass Mutterschaftsgeld in Wochen und das Elterngeld in Lebensmonaten gezahlt wird: kommt das Kind nach dem ET, z.B. 1 Woche nach ET, dann bleiben einem noch 7 Wochen Muttschaftsgeld. Den Elterngeldantrag stellt man dann ja aber ab dem 3. Lebensmonat in der Regel (fuer Berufstaetige), d.h. einen Ausfall von ca. 10 Tagen. Oder ist da ein Denkfehler bei mir?
Ok, jetzt habe ich es glaube ich verstanden. De facto zaehlen also nicht die 12 Monate vor der Geburt, sondern die 12 Monate vor dem Mutterschutz, da die Monate, in denen man das Mutterschaftsgeld bezieht bei der Berechnung wegfallen und man aber stets 12 Monate zur Berechnung braucht. Das hiesse fuer mich: ab Januar bin ich im MuSchu, also zaehlt der Januar nicht. Ich brauche also die Gehaltsabrechnungen von Januar - Dezember 2012 mit beizufuegen und die habe ich ja schon da! Ich dachte schon, ich muesse auf die Abrechnung fuer die 5 Tage im Januar warten, um alles vollstaendig zu haben.