icki
Huhu! Hatte gerade ein Gespräch mit meiner Chefin. Ich weiss ja noch nicht ob ich ein oder zwei Jahre in Elternzeit gehen möchte. Sie meinte dann zu mir das ich ein Jahr angeben soll. Weil eine Verlängerung sei immer möglich. Gäbe ich aber nun zwei Jahre an und würde nach einem Jahr wieder arbeiten kommen wollen, kann es sein dass der AG auf die zwei Jahre besteht. Ich dachte es sei genau anders rum. Kennt sich da jemand mit aus? LG Iris
Deine Chefin hat recht! Die müssen dir ja irgendeine Stelle freihalten und wenn du 2Jahre angibts und dann urplötzlich früher kommen willst /musst dann können die sagen, das es wirtschaftlich zu dieser zeit nicht möglich ist!!! Wenn du nur 1 Jahr machst, kannst du frühzeitig (!) verlängern! Denk aber daran, das wenn du 1 Jahr machst, das Elterngeld für 1 Jahr bekommst und wenn du 2 Jahre machst, wird das Geld auf 2Jahre gestreckt!!! Das heißt: Wenn du 1 Jahr angibs und dann doch verlängerst, dann leg genug Elterngeld zurück, damit du noch reserven hast!!! Du kannst aber auch Elterzeit von 2Jahren machen und das Elterngeld in 1 Jahr kpl. auszahlen lassen! So hab ich esgemacht!^^ Hoffe ich konnte helfen. LG
Oh vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich hatte irgendwie das Gefühl das ist nicht richtig... Super, du hast mir sehr geholfen! Werde dann ein Jahr angeben, Elterngeld wollte ich eh ein Jahr nehmen. Klasse, Vielen Dank! LG Iris
kein Thema! Finde das nett von deiner chefin...es hätte ihr auch total egal sein können!
Ja, ist auch wirklich eine super Chefin!
Wenn du 1 Jahr beantragst muss der AG zustimmen wenn du dann verlängern willst! Wenn du 2 Jahre nimmst, kannst du um das dritte Jahr verlängern ohne Zustimmung des AG! Du kannst aber auch in der Elternzeit bis zu 30h/Woche arbeiten!
echt??? Das wusste ich garnicht! Mir wurde das garnicht so erklärt!! Gut zu wissen! LG
Das habe ich oft so gelesen, schon beim ersten Kind. Wie das ist wenn der AG was anderes sagt weiß ich nicht, würde mich persönlich aber nicht auf mündliche Aussagen des AG verlassen. Kommt vielleicht auch auf das Verhältnis zum AG an.
Also ich geb lieber zwei Jahre an und verkürze dann... ich weiß das es geht! man muss es nur 3 Monate vorher angeben also sprich wenn ich Januar wieder gehen wollte müsste ich bis Oktober den Antrag abgeben... meine Freundin kommt nämlich jetzt auch früher zurück und hat im Sommer den Antrag abgegeben und kommt jetzt wieder...also mir ist das so rum lieber...weiß nichts davon das jemand was degegen sagen kann...lg
Mache es so wie deine Chefin es sagt. Ich habe bei meinem Sohn auch nur 1 Jahr angegeben u. habe dann verlängert. Ging ohne Probleme. Kann sogar in der Elternzeit etwas arbeiten gehen. Z.Z. gehe ich 2 WE im Mon. arbeiten, da mein Mann da zu Hause ist. Könnte auch ne 3/4 Stelle machen.