Monatsforum Februar Mamis 2013

Elternzeit

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
Elternzeit

littleSummergirl

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hallo Ihr lieben... ich hab das Thema jetzt so lange vor mich hingeschoben - alles andere fürs Baby und auch der Papierkram ist erledigt - es fehlt nur noch der Brief an meinen Arbeitgeber. Da ich seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nichts als Ärger in dem Laden hatte will ich eigentlich garnicht mehr zurück, sondern mir dann direkt was neues suchen. Wer weiß aber, ob in 1 oder 2 Jahren Gras über die Sache gewachsen ist oder die Zeiten sich einfach ändern und es doch nicht mehr ganz so einfach ist in der Gastro nen Job zu finden. Mit Kind wird das sicher doch problematischer als bisher. Wie lange soll ich denn jetzt die Elternzeit beantragen und was soll ich schreiben?!? Ich hab grad echt ne Blockade...


ilove

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Antwort auf Beitrag von littleSummergirl

Hi ich habe 2 Jahre beantragt man kann immer verkürzen also im Grunde ist es egal..ich finde verkürzen nur einfacher als verlängern...nur drauf achten das man glaub ich 3 monate vorher den Antrag auf Verkürzung stellen muss...ansonsten ist das kein Problem und im Grunde egal wie man es macht...ich bin mir nämlich auch noch nicht sicher will das spontan entscheiden wie ich in 1 oder 2 Jahren lust habe...Lg


KleineMaus

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Antwort auf Beitrag von littleSummergirl

Also mir wurde das genau andersrum erklärt an der elternstelle. Die haben gemeint lieber nur ein jahr beantragen und dann lieber verlängern da muss der Arbeitgeber zustimmen. Bei zwei Jahren kann sich der Arbeitgeber weigern dich nach einem Jahr oder vor Ablauf deiner Elternzeit wieder einzustellen. So haben die es auf dem Amt erklärt. Wegen dem was du schreiben sollst, geb mal bei google Vorlage Elternzeitantrag ein da kommen enige. Da hab ich meinen Text auch zusammen gestellt. Lg KleineMaus


nusch79

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Hey, mach doch erstmal ein Jahr, denn verlängern geht immer, bis zu drei mal, verkürzen ist eher schwierig, da muss sich dein arbeitgeber nicht drauf einlassen. Vor kind 1 habe ich 10 jahre super gerne in einer tollen fa. gearbeitet, dann wurde ich schwanger und der stress fing an...war so froh als ich in mutterschutz war....dann kam das kind, mein leben hat sich verändert und hatte auch genug zeit mir über meine arbeit und den arbeitgeber gedanken zu machen, habe dann auf 2 jahre verlängert und dann gekündigt und mir einen neuen gesucht..... lg, nina


Missy27

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Wenn du 1 Jahr beantragst, kannst du nicht einfach verlängern, da muss der AG dann zustimmen! Wenn du 2 Jahre beantragst, kannst du dann (3 Monate vor Ablauf) auch noch um das 3. Jahr verlängern, ohne Zustimmung. Wie das mit verkürzen ist, kann ich nicht sagen. Werde wieder 2 Jahre nehmen und mir offen halten ob ich dann noch ein Jahr verlängere.


Schnullerbacke1987

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Zum Glück arbeite ich in einem kleinen 5 Mann betrieb, und mein Chef ist da relativ locker. Ich werde 1 1/2 Jahr beantragen, zwei Jahre sind mir zu lang und mein Baby mit 1 Jahr schon abgeben.... Neeeeee. Also 1 1/2 Jahre und dann ist's mit Kita Platz im Sommer auch einfacher :-)


ilove

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Antwort auf Beitrag von littleSummergirl

wie immer jeder sagt was anderes...ich kann nur sagen das auf meiner Arbeit kurz bevor ich weg mit meine "Freundin" wieder zurück kam und sie hat verkürzt von 2 auf ein Jahr...das einzige was ich weiß das sie es 3-4 Monate vorher beantragen musste...ob der Arbeitgeber da zustimmen muss kann ich leider nicht sagen aber wieso sollte nicht naja...erkundige dich am besten mal beim Amt die wissen es genau...ich nehme trotzdem 2 jahre und gucke dann ob ich verkürze oder nicht.lg


schlumpf80

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Antwort auf Beitrag von littleSummergirl

Hallo, also es ist definitiv so, dass du in den ersten 2 Lebensjahren deines Kindes Elternzeit nehmen kannst. Wenn du ein Jahr beantragst, kannst du nach Zustimmung deines Arbeitgebers um ein weiteres Jahr verlängern. Stimmt dein Arbeitgeber nicht zu, warum auch immer, verfällt dein Anspruch auf das 2. Jahr. Beantragst du 2 Jahre, darfst du mit Zustimmung deines Arbeitgebers verkürzen, aber du hast auch die Möglichkeit 30 Stunden pro Woche zu arbeiten und immernoch im Schutz der Elternzeit zu stehen. Das 3. Jahr darfst du zwischen dem 3. und 8. Geburtstag deines Kindes verwenden. Wenn du das 3. Jahr direkt an die 2 Jahre nach der Geburt anschließen möchtest, braucht dein Arbeitgeber nicht zustimmen. Wichtig wäre auch zu wissen, dass du während der Elternzeit einen strengen Kündigungsschutz hast. Liebe Grüße


Yessyka

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Antwort auf Beitrag von littleSummergirl

Ich werde auch 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber stellt man den Antrag beim AG nicht erst nach der Geburt,7 Wochen vor dem Ende des Mutterschutzes,also in der 1. Lebenswoche des Kindes???


Maxi2011

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Antwort auf Beitrag von Yessyka

Ich habe die Elternzeit schon längst beantragt! Wurde auch bestätigt, muss nur noch nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde hinschicken!! Also ist es egal wann du beantragst! LG


littleSummergirl

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Antwort auf Beitrag von littleSummergirl

Lieben dank für eure Antworten. Ich seh schon, ich war nicht zu Unrecht verunsichert... Mal sehen wie sie auf mein schreiben reagieren...


Nic82

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Mir wurde gesagt: Elternzeit erst beantragen, wenn das Kind da ist. Wir haben alles vorbereitet und werden es nach der Geburt direkt einreichen... Das soll immer noch innerhalb der Frist sein (denn in dieser Angelegenheit zählt die Elternzeit erst nach der 8wöchigen Mutterschutzzeit nach der Geburt). Aber ich finde das alles auch seeeehr verwirrend und man hat Angst, Fristen zu verpassen!!! :-( LG, Nicole