gartenfee
Hallo, als ich vor einem halben Jahr meinen kleinen Sohn Justus bekommen habe, hat sich mein Leben total verändert. Vorher habe ich nur an meinen Job, Studium etc. gedacht und nun ist alles anders. Ich hatte für ein Jahr Elternzeit bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Leider sieht es in Bonn mit Kindergärten- bzw. Krippenplätzen sehr schlecht aus. Uns wurde gesagt, dass auf 3 Plätze 200 Bewerbungen kommen. Falls es mit einem Platz nicht klappen sollte, was wahrscheinlich der Fall sein sollte, möchte ich weiterhin Elternzeit nehmen. Und nun zu meiner Frage: Gibt es Fristen beim Arbeitgeber einzuhalten, wenn ich ein weiteres Jahr Elternzeit beantragen möchte? Vielen Dank für die Antwort. Viele Grüße
Hallo gartenfee, generell gilt, dass man Elternzeit sieben Wochen vor Beginn spätestens beantragt haben muss, ABER wenn man erstmalig, also bei der Geburt des Kindes, Elternzeit beantragt, muss man sich für die nächsten zwei Jahre festlegen. Deshalb hat der Arbeitgeber in deinem Fall theoretisch die Möglichkeit die Verlängerung abzulehnen. Von daher würde ich dir raten so schnell wie möglich mit deinem Arbeitgeber deinen Wunsch zu besprechen. Es ist ja noch ein halbes Jahr bis zu deinem bisher geplanten Wiedereinstieg, dass er sich auf die Änderung ein stellen kann, sofern er sich nicht quer stellen will. Ich drück dir die Daumen, dass alles klappt! Larona
Bei meinem AG sind es 2 Monate.
stimme Larona zu!!! LG und Daumen sind gedrückt!!
Bei uns sind es sogar 4 Monate laut meiner Freundin...lg