Monatsforum Februar Mamis 2013

Elterngeld Teil 2....

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Elterngeld Teil 2....

KleineMaus

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Hallo Mädels, wie ich ja heute morgen schon geschrieben habe hab ich mir heute einen neuen Antrag fürs Elterngeld besorgt. Ja und wie es sich rausgestellt hat hat sich an dem Antrag nicht viel geändert auser das man jetzt vielleicht 5 Euro weniger bekommt und das man seine letzten 12 Lohnabrechnungen kopieren muss statt es vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen. Wirklich.. meiner Meinung voll der Quatsch. Ich hatte ja schon einen alten Antrag und der war schon kompliziert aber der neue ist noch schwerer zu verstehen ich meine es kommt aufs gleiche raus nur die Fragen sind noch dümmer gestellt. Naja wird schon gut gehen!!! Schönen Abend euch allen.... LG KleineMaus


Schnullerbacke1987

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Antwort auf Beitrag von KleineMaus

Also ich hab mir den heute auch ausgedruckt... Das ist ja echt sehr kompliziert.... Aber wo steht das dass man die Lohnabrechnungen in Kopie mit einreichen soll. Oh Gott... Ich versteh das alles nicht. Kann man da nicht aufs Jugendamt und für füllen das mit einem zusammen aus????


KleineMaus

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Antwort auf Beitrag von KleineMaus

Das hat der mann zu mir gesagt wo ich den Antrag geholt habe. Fals man Fragen hat steht hintendrauf eine Nummer wo man anrufen kann. Da rufen bestimmt am Tag duzende an


ilove

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Antwort auf Beitrag von KleineMaus

oh ne ich hab noch nicht geguckt hihi hört sich auch nicht so an als ob ich da lust zu haben bräuchte naja in den nächsten Tage guck ich mal im Internet...


Schnullerbacke1987

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Antwort auf Beitrag von KleineMaus

Ähmmm ja... Ich hab gefunden wo es steht. Da steht: Dem Antrag liegen folgende Unterlage bei: □ Geburts-/Abstammungsurkunde für „Elterngeld/soziale Zwecke“ im Original □ Erklärung zum Einkommen □ Lohn-/Gehaltszettel/Arbeitszeitbestätigung □ Einkommensteuerbescheid/Erklärung zur Erwerbstätigkeit □ Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld □ Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss □ Bescheinigung der Ausländerbehörde □ Nachweis zu sonstigen Erwerbsersatzleistungen □ Verdienstbescheinigung (Einkommen nach Geburt) □ sonstige Unterlagen ____________________ ???????


Larona

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Antwort auf Beitrag von Schnullerbacke1987

Hallo Schnullerbacke, ich versuche mal die Liste, was man ggf. als Belege dazu packt, in ein etwas alltäglicheres deutsch zu "übersetzen": □ Geburts-/Abstammungsurkunde für „Elterngeld/soziale Zwecke“ im Original --> die bekommst du, wenn du das Kind beim Standesamt anmeldest, es ist eine Fassung der Geburtsurkunde extra fürs Elterngeld □ Erklärung zum Einkommen --> gilt, glaube ich, für Selbstständige, weil die ja keine Gehaltsabrechnung vom Chef kriegen können □ Lohn-/Gehaltszettel/Arbeitszeitbestätigung --> Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate; Arbeitszeitbestätigung brauchst du nur, wenn du während des Elterngeldbezuges arbeiten gehen willst □ Einkommensteuerbescheid/Erklärung zur Erwerbstätigkeit --> der Steuerbescheid vom Vorjahr, weil man ab einem bestimmten Einkommen ja keinen Anspruch mehr auf Elterngeld hat; dafür muss man aber enorm viel verdienen □ Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld --> die schicken dir einen Leistungsbescheid □ Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss --> zum Mutterschaftsgeld, sah bei mir aus wie eine normale Gehaltsabrechnung, nur mit entsprechend geringerer Summe □ Bescheinigung der Ausländerbehörde --> nur interessant, wenn man kein deutscher Staatsbürger ist □ Nachweis zu sonstigen Erwerbsersatzleistungen --> z.B. Krankengeld usw. □ Verdienstbescheinigung (Einkommen nach Geburt) --> wenn du während des Elterngeldbezuges arbeiten gehst, wird ja verrechnet □ sonstige Unterlagen ____________________ Ich hoffe ich konnte dir helfen. LG Larona


Schnullerbacke1987

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Antwort auf Beitrag von Larona

Daaaaanke larona!!!! Ihr forummädels sind Gold wert. Danke danke danke!!!!


Maxi2011

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Antwort auf Beitrag von KleineMaus

gut zu wissen !!! Danke Dir! LG


KleineMaus

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Antwort auf Beitrag von KleineMaus

Also die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate musst du auf jeden fall abgeben weil danach wird dein Elterngeld berechent. Wenn du die nicht abgiebst bekommst du auch kein Geld.