Monatsforum Februar Mamis 2013

Elterngeld, Mutterschaftsgeld...Fragen dazu...

Elterngeld, Mutterschaftsgeld...Fragen dazu...

stinkie

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Hallo ihr Lieben, so kurz vor Weihnachten habe ich mal eine Frage zum Thema Geld: so mein ET ist am 18.2., mein offizieller MuSchuBeginn ist der 7.1. - für den Januar bekomme ich ja dann mein ganz normales Gehalt (die 13€ von der KK und Rest vom AG). Wie sieht denn das aber für die darauffolgenden Monate aus? Meine MuSchuFrist geht ja bis 15.4. , ich lese im Internet immer nur dass das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird - aber was heißt denn das jetzt?! Bekomme ich bis zum 15.4. meinen "normalen" Lohn, also noch volle 100% und dann ab 15.4. die 65% Elterngeld oder bekomme ich direkt ab der Geburt nur noch 65% ?! Ich hoffe ihr könnt mir einigermaßen folgen, was ich meine...find das alles ein bisschen verwirrend...das wäre allerdings schon interessant zu wissen auf wieviel Geld ich mich einstellen kann?!? Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.... Liebe Grüße und einen schönen 4.Advent euch allen Sammy


Maxi2011

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Antwort auf Beitrag von stinkie

Du bekommst in der zeit des Mutterschutzes das Mutterschaftsgeld, wenn die Elternzeit beginnt bekommst du dann das Elterngeld!!! Mutterschaftsgeld wird in 2 Etappen ausgezahlt! 1x vor der Geburt und 1x nach der Geburt! Elterngeld monatlich! LG


Jessy83

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Antwort auf Beitrag von stinkie

Mich mal aus dem März einschleich.... Ich denke, das obere Posting beantwortet deine Frage nicht wirklich. Ich werde es mal versuchen Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt bekommst du quasi dein normales Gehalt (teilen sich Krankenkasse und Arbeitgeber - zusammen ist es aber soviel wie dein altes Gehalt). Der Arbeitgeber überweist normal (nur eben weniger) und die KK überweist einmal vor, einmal nach der Geburt einen Batzen auf dein Konto. Nach der Mutterschutzfrist, also quasi ab dem ersten Tag deiner Elternzeit bekommst du das Elterngeld. Dieses entspricht dann 65-67% deines Nettolohnes. Das mit dem Verrechnen ist nicht wörtlich zu verstehen.....bekommst du vom AG noch was, beginnt der EG-Bezug eben erst nach 8 Wochen.