Monatsforum Februar Mamis 2013

Berechnung Urlaubsanspruch 2013

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Berechnung Urlaubsanspruch 2013

icki

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Hallo zusammen! Ich weiß, ist echt was früh sich darüber Gedanken zu machen, aber ich bräuchte wegen einer Planung doch schon jetzt die Info. Vielleicht kann mir eine von euch helfen.... Wenn ich am 09.01.2012 in Mutterschutz gehe, wieviele Urlaubstage stehen mir für 2013 noch zu? 3 oder 4? Oder doch gar keine? Bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen. Eigentlich gibt mir ja der Arbeitgeber darüber Auskunft, aber ich habe das meiner Personalabteilung noch nicht schrifltich mitgeteilt, ich möchte damit erst nach der Fruchtwasseruntersuchung, bzw. nach deren Ergebnis mitteilen. Und das dauert noch bis Ende September.... Kann das eine ausrechnen??? Wäre klasse...... LG icki


Hypnotica25

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Antwort auf Beitrag von icki

puh gute Frage, würde mich auch interessieren....Und noch etwas würde mich interessieren, hab jetzt 1 jahr lang auf 400 euro basis gearbeitet wie berechnet sich da das elterngeld?


matz

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Antwort auf Beitrag von Hypnotica25

@ Hypnotica25 wenn du auf 400euro gearbeitet hast erhälst du den mindestsatz von 300 euro


MeinEngel78

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Antwort auf Beitrag von icki

Hallo Icki, so richtig sicher bin ich mir da gar nicht. Du bekommst den Urlaub ja bis zum Ende der 8 Wochen nach der Geburt, oder? Dann muss man doch die 30 Tage durch 12 Monate teilen und dann mal die Monate bis Ende der 8 Wochen. Also 30:12=2,5 Tage EU pro Monat. Und das dann mal... Hab grad sogar noch gelesen dass man die 2,5 wohl sogar noch aufrundet auf 3 Tage. Aber wie gesagt, ob das so stimmt bin ich mir echt nicht sicher LG Anja


icki

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Antwort auf Beitrag von icki

Hallo MeinEngel78, ja, ehrlich gesagt hab ich das ja auch gelesen, aber so kann das ja gar nicht sein. Ich muss ja im Januar nur noch 5 Tage arbeiten, und nach dieser Berechnung würde ich noch 10 Tage Urlaub kriegen... Naja, wegen mir gerne, hihi, aber ich glaube das kann nicht sein... Kann ich mir nicht vorstellen. Mist, dann muß ich doch noch bis Ende des Monats warten, da bin ich ja mal gespannt.... LG icki


tatihi

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Antwort auf Beitrag von icki

Beim Mutterschutz handelt es sich um ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Da Du zu dieser Zeit gar nicht arbeiten darfst, gelten die Fehlzeiten aufgrund der Schutzfristen vor und nach der Geburt deshalb als Beschäftigungszeit - als wenn Du während dieser Zeit arbeiten würdest. Deine Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. Anders als beim Mutterschutz sieht es mit Deinen Urlaubsansprüchen für die Elternzeit aus. Der Arbeitgeber darf für jeden vollen Monat, den Du in Elternzeit gehst, ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs streichen.


Coco12

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Antwort auf Beitrag von icki

Darüber hab ich mir gar keine Gedanken gemacht, weil mein Mutterschutz am 22.12.12 beginnt. Aber klar, für die Mamis, die im Januar noch ein paar Tage arbeiten müssen, bis sie in den Mutterschutz gehen, ist das relevant.


matz

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Antwort auf Beitrag von icki

soweit ich weiß bekommst du den urlaubsanspruch doch eh nur wenn du nach der elternzeit wieder zu selben konditionen arbeiten gehst, also die selbe arbeitsstunden anzahl!!! ansonsten wird das prozental berechnet