Monatsforum Februar Mamis 2013

Arbeitgeber/Überstunden/Resturlaub

Arbeitgeber/Überstunden/Resturlaub

Jasmin.Julian

Ich glaube mein Beitrag wurde nicht angezeigt: also nochmal: Ich habe 2 Fragen, da ich der Meinung bin, dass mein Chef mir momentan das Leben ein wenig schwer machen möchte. Zum 1. Ich habe im Internet gelesen, dass wenn im Arbeitsvertrag eine wöchentliche Stundenanzahl festgelegt wurde, ich während der Schwangerschaft keine Überstunden machen darf. Mein Chef hat dies in der Vergangenheit auch berücksichtig, nun hat er heute aber den Dienstplan geändert und ich muss alle zwei Wochen zusätzlich Samstags arbeiten, sodass ich auf 45 Stunden komme(und nicht wie vertraglich vereinbart, 40Stunden/Woche) Er meinte, dass ich innerhalb von 2 Wochen nicht mehr als 90 Stunden arbeiten darf, was so ja auch richtig ist, aber kann ich mich nicht auf die im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden beziehen? 2.Frage: Ebenfalls habe ich im Internet gelesen, dass ich auf grund des Mutterschutzes noch einen Urlaubsanspruch habe. Mein Entbindungstermin ist der 17.02.2013, sodass mein Mutterschutz zum 13.04.2013 endet. Somit müsste ich für 2013 doch noch einen Urlaubsanspruch von mindestens 6 Tagen haben oder (Berechnung: 24 Monate Urlaub/Jahr geteilt durch 12 Monate mal 3 volle Monate(01.01.-31.03.2013) Oder sehe ich das falsch? kann mir da irgend jemand helfen??? Grüße


Coco12

Antwort auf Beitrag von Jasmin.Julian

Das mit dem Urlaubsanspruch für 2013 interessiert mich auch. Mein ET ist der 02.02. und mein Mutterschutz beginnt dann am 22.12., also eigentlich arbeite ich nicht mehr aktiv im neuen Jahr, aber was ist mit den Urlaubstagen aus 2013?


Jasmin.Julian

Antwort auf Beitrag von Jasmin.Julian

also soweit ich das im Internet gelesen habe, bekommst du dann den Urlaub gut geschrieben, kannst ihn aber erst nach dem Mutterschutz nehmen, bzw. nach der Elternzeit. also du kannst den Urlaubsanspruch dann erst ab 2013 geltend machen. Ich selber müsste im Januar noch 4 Tage arbeiten, da ich nach meiner Rechnung aber 6 Tage noch Urlaub hätte, müsste ich meinen Resturlaub von 2012 aber nicht mehr in 2013 nehmen.


Caroli13

Antwort auf Beitrag von Jasmin.Julian

Es ist richtig, dass einem während des Mutterschutzes Urlaubstage zustehen. Habe selber dann auch noch ein paar, die ich mir aber auszahlen lasse. Ich gehe ja erst Mitte 2014 wieder arbeiten und wollte die paar Tage nicht mitnehmen. Könnte man aber auch machen. Überstunden dürfen nicht gemacht werden. Bist Du in einer Gewerkschaft? Da würde ich sonst mal anrufen und nachfragen. Denn das mit den 90 Stunden in zwei Wochen hab ich auch mal gelesen, meine aber, dass Du trotzdem keine Ü-Std. machen darfst. Du darfst nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten. Guck da aber nochmal in den Gesetzestexten für Mutterschutz nach, da steht das ganz ausführlich drin. Ansonsten lass Dir von deinem Frauenarzt eine Bescheinigung ausstellen. Hab ich auch gemacht. Nur um sicher zu gehen. LG Caro


Coco12

Antwort auf Beitrag von Jasmin.Julian

Man darf nicht mehr als 8,5 Stunden täglich arbeiten.


ilove

Antwort auf Beitrag von Jasmin.Julian

Hi also Urlaub bekommt man auf jeden Fall ich hab am 15.02. ET und bis Ende des Mutterschutzes Mitte April sind es 7 Tage die ich für 2013 bekomme und ihr auch. Wegen dem Arbeiten musst du mal ins Gesetz gucken, also 8 1/2 Stunden am Tag das weiß ich sicher und am Wochenende (auf jeden Fall Sonntags nicht und Samstags tagsüber muss du besser nochmal nachlesen) ab 20 Uhr auf jeden Fall auch nicht. Lg


Jessy83

Antwort auf Beitrag von Jasmin.Julian

Wegen der Überstunden würd ich mich nicht ärgern. Mehr Verdienst jetzt, bedeutet ja dann auch mehr Elterngeld. Urlaubsanspruch hast du definitiv anteilig. Sollte bei euch Weihnachtsgeld gezahlt werden, hast du da auch anteilig Anspruch drauf ( eben auch für die Zeit des Muschu).


Ich40

Antwort auf Beitrag von Jasmin.Julian

Hallo, ich habe mich auch mal bei meiner Nachbarin erkundigt wie das mit Urlaub ist, sie hat ja im Feb. entbunden. Da ich ET 04.02.2013 habe, es steht mir der volle Jahresurlaub zu da mein Arbietsverhältniss nicht beendet wurde. Also habe ich 2014 wenn ich wieder einsteige den vollen Urlaub von 2013 und den Resturlaub von 2012 zu bekommen (bin im Beschäftigungsverbot seit 4 Wochen). Überstunden sowie Nachtarbeit sind in der SS verboten.