Monatsforum Februar Mamis 2013

Änderung beim Elterngeld? Für alle Babys ab Januar 2013 soll es weniger werden?!

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Änderung beim Elterngeld? Für alle Babys ab Januar 2013 soll es weniger werden?!

Mor2

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Änderung beim Elterngeld in Deutschland??? Wusstet ihr das? Hei ich hab gerade im Januar Bus gestöbert und dabei dies hier entdeckt. Mmmhhh was soll man dazu sagen? Trotzdem noch eine schöne Kugelzeit Hier der Artikel: Elterngeld geändert Wer früh plant, bekommt mehr Geld für den Nachwuchs 27.07.2012, 09:39 Von Andreas Jalsovec Der Bundestag hat fast unbemerkt das Elterngeldgesetz geändert. Aufgrund von neuen Berechnungssätzen sinkt deshalb der Zuschuss für viele Paare. Wer früh die Steuerklasse wechselt, bekommt mehr vom Staat. Es ist eine Regelung, die selbst an vielen Steuerexperten nahezu unbemerkt vorbei gegangen ist. Schon im Juni hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beim Elterngeld beschlossen, Anfang Juli winkte der Bundesrat sie durch. Das neue Gesetz soll die Berechnung einfacher machen, das Elterngeld dadurch schneller ausgezahlt werden. Ob das so kommt, ist fraglich. Eltern müssen sich jetzt über ein halbes Jahr vor der Geburt ihres Kindes für einen Steuerklassenwechsel entscheiden, sonst entgeht ihnen Geld. (© dpa) Die Änderung hat aber in jedem Fall eines zur Folge: Für Eltern, die ihre Kinder ab Januar 2013 bekommen, wird der staatliche Zuschuss in den meisten Fällen geringer ausfallen als bisher. "Für viele Eltern wird es weniger werden", bestätigt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Verband der Neuen Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Unter Umständen gehen Eltern mehr als 100 Euro monatlich verloren. Jetzt wird gerechnet Schuld daran ist die neue Berechnungsweise des Elterngeldes. Bislang wird bei Arbeitnehmern dafür das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate herangezogen, so wie es auf der Lohnabrechnung steht. Davon wird - vereinfacht gesagt - ein Monatsdurchschnitt gebildet. Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent davon. Für Kinder, die ab 2013 geboren werden, gilt das nicht mehr. Dann sind für das Elterngeld nicht mehr die tatsächlichen Nettoverdienste ausschlaggebend. Stattdessen werden vom Bruttoverdienst Pauschalsätze für die Sozialversicherung abgezogen. Zusammen genommen liegen sie in der Regel um 0,5 Prozentpunkte höher als die tatsächlichen Sätze. Die Folge: Das so berechnete Nettoeinkommen ist geringer. Damit schrumpft auch das Elterngeld. Der Unterschied ist dabei auf den ersten Blick zwar nicht so gravierend. Bei einem Monatsbrutto von 2000 Euro macht er sieben Euro im Monat aus, bei 3000 Euro sind es zehn, bei 4000 Euro 14 Euro monatlich. Hinzu kommt jedoch, dass künftig auch Freibeträge nicht mehr bei der Berechnung berücksichtigt werden. "Wer daher beispielsweise hohe Fahrtkosten auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat, muss mit höheren Einbußen beim Elterngeld rechnen", sagt Uwe Rauhöft. Frühzeitiger Steuerklassenwchsel bringt mehr Geld Richtig stark wirkt sich die Änderung dann aus, wenn Eltern mit einem Wechsel der Lohnsteuerklasse das Elterngeld erhöhen wollen. Das ist erlaubt - und bei vielen Paaren auch durchaus sinnvoll. Denn mit dem Wechsel in eine günstigere Klasse lassen sich Nettoeinkommen und Elterngeld deutlich steigern. Bislang wird dabei auch hier das durchschnittliche Monatsnetto herangezogen - unabhängig davon, wann die Steuerklasse gewechselt wurde. Künftig wird es viel komplizierter. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens gilt der Satz, den der betreffende Elternteil in den letzten zwölf Monaten am längsten hatte. "Ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse bringt daher nur noch dann etwas, wenn er mindestens sieben Monate vor Geburt des Kindes stattfindet", sagt Uwe Rauhöft. Verpasst man diese Frist, gilt der ungünstige Satz. Die Auswirkungen sind deutlich. Etwa bei einer Mutter, die 2000 Euro brutto im Monat verdient und erst fünf statt sieben Monate vor Geburt des Kindes von Steuerklasse vier in Klasse drei wechselt: Sie bekommt jeden Monat knapp 60 Euro weniger von der Familienkasse überwiesen als bisher. Hatte sie zuvor Steuerklasse fünf, sind es 114 Euro. Man kann Paaren daher nur raten, sich weit mehr als ein halbes Jahr vor der Geburt des Kindes über einen Steuerklassenwechsel zu informieren", rät Experte Rauhöft. Das bedeutet auch: Angehende Eltern müssen sich viel früher entscheiden, wer zu Hause bleibt.


sweetpie2013

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Antwort auf Beitrag von Mor2

Das ist ja eine Frechheit. Man bekommt ja so schon wenig Elterngeld und jetzt soll es noch weniger werden? Die wollen echt nicht das wir Kinder bekommen. Das wird uns aber die freude auf unser kleines nicht nehmen


Mama2010-12-13

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Antwort auf Beitrag von Mor2

Das wurde aber schon länger diskutiert. Das Elterngeld wurde 2010 in der Hoffnung, das mehr Kinder in Deutschland geboren werden eingeführt. Leider erziehlte es aber nicht den erwünschten Zweck. Kann somit den Staat etwas verstehen da er eh schon pleite ist. Finde es aber auch unmöglich das jetzt so klamm heimlich zu beschließen. Da bekommt man ja kaum noch ne Chance die Steuerklasse zu ändern.


Mama2010-12-13

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Antwort auf Beitrag von Mama2010-12-13

Hab es auch den Bussen nach uns mitgeteilt


grinsie

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Antwort auf Beitrag von Mor2

Soo viel weniger ist es ja nicht. Es ist immer noch sehr viel Geld was wir alle bekommen, dafür, dass man nicht arbeiten geht und zu Hause bleibt. Ich freu mich, dass wir überhaupt etwas bekommen :)


Sarah+Krümels-Mama

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Antwort auf Beitrag von grinsie

Huhu Vielleicht ist ja hier jemand, der sich damit schon auskennt....für mich ist es neu, trotz 2 Kinder. 2006 gabs das noch nicht und 2009 hab ich vorher nicht gearbeitet weil ich noch in Elternzeit war. Nun ist es ja wie folgt. Die Berechnung ergibt sich aus den letzten 12 Monaten, richtig???? Bedeutet also von Februar 2012 bis Januar 2013 oder????? (oder bis Februar 2013?????) Bei mir ist es nun so, ich war bis 31.7.2012 arbeiten, seit 1.8 arbeitslos (bekomme also Arbeitslosengeld) und werde ja wie die meisten hier ab ende Dez. Mutterschaftsgeld bekommen. Wie berechnet sich denn nun daraus die Höhe des Elterngeldes???? Hab da so nen "rechner" gefunden, aber da muss man die Bruttoeinkünfte aufführen, die hab ich ja aber ab August nicht sondern nur die Netto bezüge..... Kann mir da jemand helfen??? Laut BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) steht mir Elterneld nach einer Berechnung zu (anders wäre es, wenn ich HartzIV bekäme) aber wie berechne ich das?????


Larona

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

Hallo, ich versuche mal mein bestes um deine Fragen, soweit ich es weiß, zu beantworten. Die Berechnung des Elterngeldes ergibt sich aus dem 12 Monaten vor dem Mutterschutz (nicht vor der Geburt). Ich dachte das auch erst und musste dann noch Gehaltsabrechnungen von den zwei Monaten davor nachreichen. Wie das gerechnet wird, wenn man Arbeitslosengeld bezogen hat, weiß ich leider auch nicht. Vielleicht 65% davon, wie beim Gehalt auch? Ist aber geraten. Ruf doch einfach mal bei der Elterngeldstelle an und frag nach. LG Larona