Löwenbaby2008
Bei mir ist das der Fall. Ich habe ab 05.02. Teilzeit in Elternzeit angemeldet. Nur mein AG sagt er hätte keine Verwendung für mich
Ich hoffe er lenkt noch ein ansonsten läuft's auf eine Klage hinaus.
uh kacke.
ich habe bis 24.01.2014 elternzeit beantragt, hoffe aber das mein AG mich schon am 24.01.2013 von zuhause arbeiten lässt. ich hab eh nicht vor dann wieder anzufangen, hoffe eher auf baby nr. 2
Bei mir ist es genau umgekehrt. Bei dem fachkraftmangel in der pflege, zählt mein chef jetzt schon die tage, bis ich wieder da bin!
Bei mir wars gar kein Problem. Ich konnte die Stundenzahl aussuchen und kann mich bis Februar dann noch entscheiden, wie lange ich noch Teilzeit in Elternzeit gehen möchte. Tut mir sehr leid für dich!
Das ist ja doof!
Mein Chef ist echt toll. Ich durfe mir auch frei raussuchen wie viel ich arbeiten möchte und er hat einfach zugestimmt. Er meinte er freue sich, das ich überhaupt wieder komme. Er hätte mich ja eher so eingeschätzt das ich bis 3 Jahre daheim bleibe.
Du hast kein Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle in der Elternzeit. Ich habe das Glück das mir Arbeitgeber froh ist das ich überhaupt komme aber einwilligen hätte er nicht müssen.
Ja da hat Marusha leider Recht
Wenn du nach der Elternzeit nicht deine Stelle antreten willst, die du vor der Schwangerschaft hattest muss er dich auch nicht weiterbeschäftigen.
Du hast nur Anspruch auf deine Stelle, die du vorher hattest.
Mir ist egal was für eine Stelle. Ich will "nur" arbeiten.
Noch im April haben sie mir geschrieben, sie wollen sich wg. Teilzeit in Elternzeit frühzeitig mit mir in Verbindung setzen. Doch plötzlich ist für mich keine Arbeit da. Ist doch doof.
Das ist ja wirklich doof, aber ich schieße mich auch den anderen an. Solang du in Elternzeit bist, brauch er dir KEINEN Job geben. Dann müßtest du die Elternzeit schon beenden und dann müßte er dir deinen alten Job wieder anbieten. Eine Kollegin hatte das auch. Sie hat zwei Jahre Elternzeit angegeben und müßte aus finanziellen Gründen nach einem Jahr wieder arbeiten. Chef hatte aber keine Stelle für sie frei. Dann hat sie sich für das eine Jahr das sie noch Elternzeit hatte woanders nen Job gesucht ( Chef hat ihr was ausgestellt, das sie es machen kann, da er keine Stelle für sie hat ) und sie hat das Jahr woanders gearbeitet und jetzt wo die Elternzeit rum ist, geht sie in ihren alten Job zurück. Klagen brauchst du definitiv nicht, denn dein AG ist im Recht!