Mitglied inaktiv
Mein Freund hat in seinen Betrieb vor ein paar Wochen gesagt, dass er diese nehmen möchte und schwup di wup hat er die Kündigung aufm Tisch!!! Allerdings kann er noch so lange bleiben und die Vatermonate nehmen. Dafür musste er sich selbst kündigen... so ein sch.... Betrieb. Ich bin so sauer. Naja egal, meine Frage.. Er muss das jetzt ja schriftlich einreichen, aber wie??? Würdet ihr das per Einschreiben mit Rückantwort machen oder ist das Übertrieben, aber ich traue denen einfach nicht, nicht das sie sagen, das sie davon nichts wissen, wenn es soweit ist. und woher weiß denn der Staat wann er diese Monate nimmt, wenn man den Elterngeldantrag erst nach der Geburt abschickt??? Lg Nadine
das ist echt dreist kann dir leider auch nicht weiterhelfen am besten ihr geht mal zum anwalt und fragt da nach der kann euch bestimmt helfen also ich weiß nur wenn dein freund selber kündigt dann bekommt er kein arbeitslosengeld wird dann ja für 3 monate gesperrt überlegt euch das gut vorher lg nadine
Du das versteh ich aber nicht. Er hat ein Recht auf die Vatermonate und dabei muss er sich nicht selbst kündigen. Das ist doch total wichtig fürs Arbeitslosengeld! Ich würd mir ein Anwalt für Arbeitsrecht suchen, denn da läuft was schief. Ein Einschreiben mit Unterschrift ist grundsätzlich sicherer, da ihr dies ja als Bestätigung von der Post bekommt. Zusätzlich-aber auch nur Zusätzlich würd ich dem Chef ne e-mail schicken. Denn die könnt ihr euch ausdrucken und auch im account bestätigen das ihr die gesendet habt. Der Elterngeldantrag wird bei uns allen erst nach der Geburt bearbeitet, folglich kann es zu Zahlungsverzögerungen kommen. Alle weiteren Informationen werden von der Elterngeldkasse eingefordert. Aber nochmal, er hätte nicht kündigen müssen. Wehrt euch! (So, da das hier wie ein Tipp vom Anwalt klingen könnte, ich bin keiner und spreche nur aus meinen Erfahrungen und garantiere nichts)
hi, auch väter haben 8 wochen vorm ET kündigungsschutz was die vätermonate angeht. 8 wochen vor ET = Kündigungsschutz 7 wochen vor ET = spätestens im betrieb bescheid geben! hat er den antrag innerhalb dieser 8 wochen gestellt, kann er nicht gekündigt werden und ich würde n teufel tun selbst zu kündigen. ihm geht jeglicher anspruch auf ALG,etc. verloren! antrag innerhalb dieser 8 wochen vor ET per einschreiben mit rückschein schicken und noch heute n termin beim anwalt machen! falls betriebsrat vorhanden, dort sofort durchklingeln!
http://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-03/antrag-arbeitgeber.php