Monatsforum Februar Mamis 2012

Vatermonate wann frühestens beantragen?

Vatermonate wann frühestens beantragen?

Kleines-Mäusebaby

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Hallo, ich bin schwanger. ET ist 28.02.2012. Ich bekomme dann ab Geburt 12 Monate Elterngeld. Elterngeldantrag kann ich/wir ja jetzt noch nicht stellen, oder? Oder sind das eh zwei Anträge? Mein Mann möchte zwei Monate zuhause bleiben. Den ersten nach der Geburt und irgendwann nochmal, wenn das Kleine älter ist (so ca. 6 Monate). Da ein Arbeitskollege auch ein Baby hat und auch Vatermonate in Anspruch nimmt, haben wir Sorgen, dass es mit dem ersten Monat nach der Geburt unseres Kindes nicht hinhaut, da er da auch nimmt. Also wollen wir natürlich eher beantragen. Können wir das jetzt schon? Aber man weiß ja noch nicht, wann das Baby tatsächlich geboren wird? Wann, wo und wie beantragt man die zwei Monate?


kriistin

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Antwort auf Beitrag von Kleines-Mäusebaby

Er kann jetzt schon zu seinem AG gehen und es abklären. Richtig Antrag kannst du erst ab dem Geburtstag des Babys stellen. Mein Freund wird die zwei Monate direkt ab Geburt zu Hause bleiben und hat das bereits vor 2-3 Wochen schon abgeklärt mit seinem AG, da es ja variieren kann der ET. Aber wie gesagt, Antrag kannst sowohl du als auch er, erst ab dem Schlüpftag stellen. Wurde uns so im JA gesagt und war damals soweit ich weiß bei Luca auch so.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kleines-Mäusebaby

Also ich hab gehört das du das beim AG 6-7 Wochen vor dem Geburtstermin beantragen sollst, damit er dich (dein Mann) nicht kündigen kann, weil ihm die lange Fehlzeit dann doch nicht passt. So is man noch im Kündigungsschutz. Und man muss das mit der jeweiligen krankenkasse bequatschen, ob die die 60% vom eigentlichem Lohn übernehmen. Ich befasse mich grad auch mit dem Thema und steige auch noch nicht wirklich dahinter. Weil wenn das Geld fehlt, bringt es uns auch nichts, wenn Er zu Hause ist. Mmmmmh für mich auch nochm alles kompliziert.


kriistin

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Also mit der Krankenkasse mussten wir nix bequatschen, weil die verpflichtet sind 67% oder 63% (kommt auch auf den Verdienst an) des vorherigen Gehaltes bzw. der letzten 12 Monate zu zahlen. Ist ja gesetzlich geregelt das der Partner die 2 Monat nehmen darf. Man muss nur zwecks Steuernachzahlungen auch aufpassen hab ich gehört... Da werden wir uns aber auch nochmal genauer erkundigen. Achja, stimmt. 8 Wochen muss man den AG vorher informieren. Der Mann hat jedoch keinen Kündigungsschutz - ist nicht so wie bei uns Müttern.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kleines-Mäusebaby

Ok indemfall bin ich noch nicht ausreichend informiert Aber das mit der Steuer stimmt, da hab ich auch neulich was gehört. Das mit der Krankenkasse, drauf hat mich jemand hingewiesen, das nicht alle Krankenkassen da mitmachen . Ich glaube ich interviewe nochmal ein paar Freunde, die gerade in Elternzeit sind und mache mir ganz genaue Notizen Lg Melanie


Rita88

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Antwort auf Beitrag von Kleines-Mäusebaby

Auch der Mann hat während der Elternzeit Kündigungsschutz. Auf jeden Fall hatte mein Bruder den Schutz. Weiß nicht ob es variiert, aber bei ihm war das so. Lg, rita.