Monatsforum Februar Mamis 2012

Urlaub nicht verschenken

Urlaub nicht verschenken

Swecke

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Hallo Ihr Lieben. Habe meine Chefin Anfang der Woche gefragt, wieviel Urlaub mir fürs nächste Jahr noch zusteht. Sie guckte mich schief an und meinte vielleicht 1 Tag. Dann hat sie in der Personalstelle nachgefragt. Und was soll ich Euch sagen? 2 Wochen. Das ist doch der Hammer. Die nehme ich zwischen Mutterschutz und Elternzeit. Lasst auch Ihr Euren Urlaub nicht verfallen. Liebe Grüße


Löwenbaby2008

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Antwort auf Beitrag von Swecke

Ja, das kommt weil die Mutterschutzzeit (8 Wochen nach der Geburt) mitgerechnet wird. Somit kommen schnell nochmal ganz viele Tage zusammen.


sternenfee75

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Schleich mich mal kurz ein aus dem Dez.Forum. Wenn du zw. MS und Elternzeit Urlaub nimmst, verlierst du 2 Wochen Anspruch auf Elterngeld. Da kannst du lieber den Urlaub an die Elternzeit dranhängen.


Swecke

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Danke für die Info


chelysa

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Antwort auf Beitrag von Swecke

Urlaub und Überstunden verfallen im Übrigen auch nicht. Der Bestand wird quasi eingefroren bis nach der Elterzeit - vor allem wichtig, wenn man wie ich wg BV vorher nix mehr abbauen konnte...


Kathie239

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Antwort auf Beitrag von chelysa

Schleich mich auch gerade mal aus dem Dezemberbus ein. Ich blicke da gerade nicht mehr durch und habe da ein paar Fragen! ET ist voraussichtlich 27.12.11, Beschäftigungsverbot habe ich schon seit der 9. SSW. In diesem Jahr habe ich, bis auf 5 Tage noch garkeinen Urlaub genommen, Überstunden habe ich ca 120 Stück. Hatte im März 2011 zum zweiten mal eine Vertragsverlängerung für 1 Jahr, also bis 31.03.2012 bekommen und aufgrund der Schwangerschaft wird der Vetrag nicht noch mal verlängert und mit einem Festvertrag rechne ich nicht. Aber was passiert den jetzt mit meinem Resturlaub für 2011 und den ganzen Überstunden? Weiß das jemand, ob ich mir das auszahlen lassen kann? Muß ich trotzdem bei meinem Arbeitgeber Elzernzeit beantragen? Und naoch eine Frage, muß ich mich drei Monate vor Vertragsablauf beim Arbeitsamt melden? Tausend Fragen, aber vielleicht kann mir jemand helfen? Danke schoneinmal für Eure Antworten!!!


chelysa

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Antwort auf Beitrag von Kathie239

Elternzeit musst du beim Ag beantragen - grob gerechnet müsstest du ja sonst im März wieder arbeiten gehen, da der Mutterschutz ja 8 Wochen nach Geburt endet. Deine Überstunden und auch den angelaufenen Urlaubsanspruch bis einschließlich März 2012 müssen sie dir dann auszahlen, geht ja gar nicht anders. Am Besten schreibste den AG mal an, dann haste das im Vorfeld geklärt und schriftlich in der Hand. Gerade bei kleineren Betrieben kennen die sich manchmal selbst nicht aus oder hoffen auf die Doofheit der Angestellten, dass sowas unter den Tisch fällt. Arbeite Gott sei Dank in einer großen internationalen Firma, da ist das alles etwas leichter... Beim Arbeitsamt würde ich mich einfach jetzt schon mal melden und beraten lassen. Normal ist dieses Arbeitslosmelden ja wichtig für den Rentenanspruch. Weiß nicht, wie das dann in der Elternzeit ist. Also geh auf Nummer sicher, bevor du hinterher irgend ne Frist vergessen hast und unhappy bist.