Mitglied inaktiv
http://www.mdr.de/nachrichten/bundesarbeitsgericht_erfurt_teilzeitarbeit_junge_muetter100.html Rechte von Müttern in Teilzeitjobs gestärkt Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in einem Revisionsprozess junge Mütter in ihrem Recht auf Teilzeitarbeit gestärkt. Arbeitgeber stimmte Teilzeit zunächst zu Teilzeitarbeit ist auch gegen den Willen des Arbeitgebers der Mutter möglich. Geklagt hatte eine Frau, die nach Geburt ihres Kindes im Jahre 2008 in ihren Beruf zurückkehrte und zunächst zweimal mit Einverständnis des Arbeitgebers in Teilzeit arbeitete. Kurz vor Ablauf der zweiten regulären Elternzeit beschloss sie aber, um ein weiteres Jahr auf dann drei Jahre zu verlängern. Dies habe sie nach der Geburt ihres Kindes noch nicht absehen können, sagte sie am Dienstag vor Gericht. Ihr drittes Gesuch auf Teilzeit mit 20 Wochenstunden wurde vom Arbeitgeber abgelehnt. Die Beratungsfirma machte dringende betriebliche Gründe geltend - die Personalreferentin könne nur Vollzeit oder gar nicht arbeiten, hieß es. Mütter dürfen sich zweimal gegen Arbeitgeber durchsetzen Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz haben Mütter in den ersten drei Jahren nach der Geburt Anspruch auf eine Teilzeitregelung. Allerdings besagt das Gesetz auch, dass die Mütter diesen Anspruch nur zweimal gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen dürfen. Bei einem ersten Prozess im Mai 2011 hatte das Landesarbeitsgericht Hamburg dem Arbeitgeber recht gegeben. Daraufhin hatte die Frau die höchste Instanz angerufen. In Erfurt entschied man nun zugunsten der Personalreferentin. Demnach dürfen die einvernehmlichen Elternteilzeitregelungen nicht angerechnet werden. Die Klägerin hat daher ein Anrecht auf eine weitere Elternteilzeit. Eine Gerichtssprecherin sagte, nun müsse in einem sogenannten Entgeltprozess entschieden werden, ob der Klägerin das Gehalt nachträglich ausgezahlt werde.
Das muss ich mal meiner Nachbarin erzählen. Die wollte im März auf Teilzeit wieder anfangen (nach einem Jahr EZ) und dann hieß es zu ihr auch "Voll oder gar nicht". Sie dachte sie habe da keine Chance. Bin mal gespannt was dabei rauskommt.
Ich finde das Thema relativ schwierig und kann auch den Arbeitgeber verstehen. Sehe es bei uns im Konzern da hat eine Abteilung ein bestimmte Kopfzahl die eingestellt werden darf. Bestes Beispiel ich war jetzt ein Jahr nur auf 70%. Meiner Abteilung haben 30% gefehlt. Stelle jetzt mal einen Ingenieur für ein 1 Jahr in 30% ein. Den findet man im Leben nicht d.h. meine Arbeitkollegen mussten die restlichen 30% stemmen was. Man sollte sowas halt mit dem Arbeitgeber besprechen und schon vor der Geburt seine Wünsche da legen und eine Einigung finden Ganz ehrlich ich wurde in keiner Firma mehr arbeiten möchten die ich vorher vor das Gericht gezerrt habe. Das Arbeitsklima ist doch total kaputt und wenn man jemand los haben will bekommt man ihn los. Kein Mensch ist ohne Fehler.