Monatsforum Februar Mamis 2012

mir raucht der Kopf...

mir raucht der Kopf...

Majani+1

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Ich hab mir nun mal mehrere Seiten durchgelesen ... Mutterschaftsgeld - Elterngeld - Kindergeld. Uff. Wer kennt sich bisserl damit aus und könnte mir 1-2 Fragen "für den Normalbürger" verständlich beantworten? 1) Bekomme ich Kindergeld von Anfang an zusätzlich zum Elterngeld? 2) Gelte ich für mein 1. Kind noch als alleinzerziehend, wenn ich mit dem Partner nur das 2. Kind zusammen habe? Ergeben sich dadurch nicht Kürzungen im Elterngeld (statt 67% "nur" noch 65%)? Wir leben (erstmal noch) nicht zusammen! Danke schonmal ... LG Jasmin


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Majani+1

Hallo Jasmin, ja, es gibt viele Anträge und laufereien kurz vor dem Ende der ss. Das Kindergeld bekommst du von Anfang an und es wird zusätzlich zum Elterngeld gezahlt. Du kannst es über deinen AG beantragen. Das Elterngeld ist generell gekürzt worden auf 65 %, hat also nichts mit deinem Partner zu tun und auch nicht ob du mit ihm zusammen lebt oder nicht, jedoch gibt es Änderungen, wenn der Partner auch in Elternzeit geht, die kann man sich ja teilen. Lg Lena


BV-Zwerg

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Antwort auf Beitrag von Majani+1

Ich kenne mich nicht sooo gut damit aus, aber eine gute freundin (hat selbst schon 1 kind) berät mich auch immer wieder zu den Anträgen. Sie meinte, das es das Kindergeld von Anfang an zum Elterngeld separat dazu gibt. Deshalb muss man ja nach der geburt zur Familienkasse (mit geburtsurkunde des Kindes) und dies beantragen. Zu deiner 2. Frage kann ich dir leider keine Antwort geben. Aber einen Rat hat mir meine Freundin noch gegeben.... zusätzlich zum Elterngeld auch Erziehungsgeld beantragen. Da sollte man sich aber schon vorher einig sein, ob man es auf 2 Jahre splittet (da gibts jeweils nur die Hälfte vom eigentlichen Bedarf) oder ob man es nur für 1 Jahr beantragt. Einen Tip noch von meiner Schwägerin.... Unsere Männer können die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt annehmen. Erspart einem eine Rennerei. Wir machen das zumindest so und ich such auch schon langsam einen KiGa-Platz für unser Kleines, da ich recht schnell wieder arbeiten möchte, da mein Arbeitsvertrag im April 2012 ausläuft ohne verlängerung. LG, Michaela und Muckelchen inside :)


Leo engel

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Antwort auf Beitrag von Majani+1

Kindergeld beantragt man NICHT beim AG sondern bei der Kindergeldkasse (die dem Arbeitsamt angegliedert ist). Dies kriegt man völlig unabhängig vom Elterngeld. Anträge findet man im Internet auf der Seite des Arbeitsamtes. Kindergeld bekommst du vom 1. Lebenstag an (also Antrag kann ja erst nach Geburt abgeschickt werden, gibt es dann aber rückwirkend. Da du mit dem Partner nicht zusammen lebst / wohnst würdest du in meinen Augen weiter als alleinerziehend gelten. Wäre für mich jedenfalls logisch. Mit der Berechnung der Elterngeldes kenne ich mich jetzt allerdings nicht so aus. Es gibt Rechner dafür im Internet (die aber nicht immer hin kommen) und sonst kann du doch im Voraus bei der Elterngeldstelle vor Ort erkundigen. Dies werden wir auch machen, zwecks Vätermonate. Lg