hibbelmama
hallo ihr lieben, hab jetzt seit einem monat ein beschäftigungsverbot und am freitag das erste mal "lohn" bekommen. ich arbeite in einem sozialen beruf mit vielen zuschlägen. jetzt meine frage. bekommt ihr auch nur den grundlohn oder wirklich den durschnittslohn der letzten 3 monate (inkl. aller zuschläge die ihr da bekommen habt)? vielleicht kann mir ja da jemand weiter helfen. mir fehlen sonst knapp 300€ jeden monat und das ganze benachteiligt mich ja auch beim erziehungsgeld später. werd auch am dienstag mal bei verdi anrufen was die meinen aber vielleicht habt ihr ja vorab schon mal ein paar info`s. vielen dank schonmal. sonnige grüße
oh! da werd ich dann wohl aufpassen müssen... arbeite in der pflege und hab nun ein individuelles BV, arbeite nur noch 4 std. täglich.... halt mich mal auf dem laufenden, was verdi sagt, dann kann ich mir den anruf sparen ;)
Hallo,also bei mir ist auch Nachtdienst- u.Schichtzulage,sind beim mir 200€.Soweit ich von anderen weiß ist es aber völlig normal. Dein Elterngeld wird von den letzten 12Monaten vor deinem Beschäftigungsverbot berechnet. LG Katha
falsch. auch das BV wird mit eingerechnet ins Elterngeld. nur die zeiten wo man mutterschutz bekommt, werden nicht mit eingerechnet. hab es selbst schon gehabt. lg annett
Wenn ihr was rauskriegt, bitte posten :-) andere Frage, wie habt ihr das Beschäftigungsverbot durchgekriegt? Arbeite auch in einem sozialen Beruf und meine Ärztin sieht das nicht als gefährlich an.
Zur Frage von hibbelmama kann ich leider nichts beisteuern, aber zu dir, Roxy1986... Also ich arbeite auch in nem sozialen Beruf ohne Beschäftigungsverbot. Bei uns ist das so geregelt, dass man ab dem 6. Monat Büroarbeiten oder so macht, sodass körperliche Überanstrengung und Ansteckungsgefahr reduziert sind. Hoffe, ich konnte dir helfen ;)
Also 100% sicher bin ich mir zwar nicht aber soviel ich weis geht dies immer vom Grundlohn aus. Meine Cousine hat auch das Elterngeld nur vom Grundlohn bekommen. Was das Beschäftigungsverbot betrifft. Auch in den sozialen Berufen gilt das Mutterschutzgesetz. Ich selber arbeite in einem Pharmaunternehmen und meine Arbeitgeber hat gleich dafür gesorgt das ich keinen Kontakt mehr mit den Wirkstoffen bekommen. Für mich ist es wichtig zu Arbeiten bis zum Schluss.
ich bin auch aus der pflege und hab jetzt den ersten lohn bekommen. auch leider nur den grundlohn, ohne zuschläge, das tut ganz schön weh, aber was will ich mir erhoffen, wenn ich samstags, sonntags, nachts, etc. zuhause sitze und die leistung nicht erbringe :(
ja was heißt wenn ich die leistung nicht erbringe?? ich würde sie herzlich gerne erbringen aber ich habe ein ärtzl. Beschäftigungsverbot und zwar nicht weil ich keine lust habe zu arbeiten. man kann doch schwangere nicht so benachteiligen. irgendjemand muss halt mal die kinder kriegen. und was mach ich da wenn ich in ner röntgenpraxis arbeite oder im kühllager?? dann hab ich pech weil ich den falschen beruf habe oder wie?? also ich denk mal so einfach geht das nicht. hab jetzt auch schon mehrfach im internet nachgelesen und da steht das man den durschnittlichen lohn der letzten 3 monate vor schwangerschaftsbeginn vergütet bekommt und zwar mit allen leistungen die man da erhalten hat. werd trotzdem nochmal bei verdi anrufen zur "rückendeckung" und euch dann bescheid geben sobald ich was weiß.
Du bekommst nur noch deinen Grundlohn - ist bei mir genauso. Sind bei monatlich auch immer zwischen 100-250 Euro die ich weniger bekomme. Dafür fallen ja aber auch die Spritkosten weg.
also in allen beiträgen die ich zu dem thema lese steht immer das der volle lohn mit sämtlichen zuschlägen bezahlt werden muss. sogar der urlaub entfällt nicht wenn man noch welchen übrig hat. und das thema spritgeld ist ja auch relativ. wer setzt denn fest wieviel sprit ich auf arbeit brauche? könnte ja auch sein das ich 5 km weit weg wohne und tägl mit dem rad zur arbeit fahre. na ich bin ja echt gespannt was da raus kommt. oje ich seh schon, da steiger ich mich schon wieder voll rein aber ungerechtigkeiten kann ich echt nicht leiden.
Bei den Zuschlägen variiert es ja aber immer je nachdem wieviel man arbeitet bzgl. Sonn-/Feiertagszuschlägen, Leistungszuschlag, Überstunden, etc. Deshalb bekomme ich auch nur noch meinen Grundlohn, da ich ja immer unterschiedlich gearbeitet habe bzw. meine Leistungen unterschiedlich waren. - Meine Schwester die im gleichen Berufsfeld tätig ist, war das genauso. Sie hat auch nur den Grundlohn erhalten. Im JA bin ich auch nur nach dem GRUNDlohn gefragt worden, da alles andere nicht zählt. Bzgl. Spritgeld habe ich ja auch mich gemeint, da ich 25 km einfach auf die Arbeit fahren musst und ich mir das somit einspare.
falsch. ihr steht nicht nur der grundlohn zu. laut MuSchG, der durchschnittslohn der letzten 3 monate, ohne kürzungen. also nicht nur der grundlohn, sondern alles was sie die monate verdient hat, inkl. leistungslohn etc. ich habe gekämpft und hab jetzt endlich recht bekommen bei meinem AG und werde genau so bezahlt, wie ich es oben geschrieben habe, also nicht nur der grundlohn. lasst euch nicht so über den nuckel ziehen. die AG versuchen das immer wieder gerne und die meisten lassen es sich gefallen. lg annett
... dir steht nicht nur der grundlohn zu. ich selbst habe jetzt fast 2 moante gekämpft, bis ich meinen richtigen lohn nach BV bekommen habe. es ist nicht richtig, das dir nur der grundlohn zu steht. schau mal im MuSchG nach, da steht drin, die letzten 3 monate vor beginn der SS ohne kürzungen. d.h. alles was du in den letzten 3 moanten vor SS verdient hast, muss in die berechnung mit einfließen. mein AG wollte mir auch nur den grundlohn bezahlen, wären bei mir 300 € im monat weniger gewesen. ich hab so lange gekämpft und sogar mit dem arbeitsgericht gedroht, und siehe da, jetzt bekomme ich endlich das geld was mir zu steht. jeder der hier im BV nur nach Grundlohn bezahlt wird, wird über den nuckel gezogen. da solltet ihr echt aufpassen und dafür kämpfen. wenn ihr das nicht macht, entgeht euch ne menge kohle. an deiner stelle würde ich denen mal das MuSchG vor halten, mein AG kannte sich nämlich nicht damit aus. dir steht ebenfalls urlaubsgeld bis ende der mutterschutzfrist nach der geburt zu. und es ist richtig, das BV wird auch in die berechnung vom elterngeld mit angerechnet. also telefoniere ganz schnell. lg annett
Hey, danke gut zu wissen. ich bin zum 2. Mal im BV, da ich auch in der Pflege arbeite, mit allen Zuschlägen und so und ich bekomme zum 2. Mal nur meinen Grundlohn. Hab gerade mal gegoogelt und §11 des MuSchuG besagt, dass man Anspruch auf den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor Bekanntgabe der Ss hat. Hab gerade mal eine Mail an meinen Chef geschrieben, dass er sich bitte kümmern soll. Bin gespannt!