Monatsforum Februar Mamis 2012

Kennt sich jemand aus, mit

Kennt sich jemand aus, mit

Mullemaus2012

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Krankenkassen? Also folgende Situation. Ich gehe zwei Jahre in Elternzeit, beantrage beim Arbeitgeber aber nur die Zeit bis Oktober nächsten Jahres, da mein Arbeitsvertrag dann ausläuft. Bin dann im Grunde ja arbeitslos, aber ja auch nicht wirklich weil ich ja in Elternzeit bin. Meine Frage ist nun, ob ich dann weiter krankenversichert bin?? Oder ob ich mich freiwillig versichern muss? Im Notfall wechsel ich noch in die Krankenkasse von meinem Mann, weil wir dann ja familienversichert sind, aber ich wollt trotzdem mal wissen wie das so ist. Kann mir da jemand Auskunft geben? Wünsch euch ein schönes Wochenende


Annett23

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Antwort auf Beitrag von Mullemaus2012

da kann ich dir leider nicht weiter helfen. am besten du rufst mal bei der KK an und fragst mal nach. lg annett


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mullemaus2012

Sorry ich auch nicht, würde den Ratschlag von Annett zustimmen !


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mullemaus2012

Bei den meisten Krankenkassen, bist du dann kostenlos pflichtversichert. Einfach mal nachfragen.


Nienchen2709

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Antwort auf Beitrag von Mullemaus2012

Hallöchen, also wenn nächstes Jahr im Oktrober dein Vertragausläuft, bis du arbeitslos/bzw arbeitssuchend. Du bekommst ja dann eh dein Arbeitslosen geld und bis dann über das Jobcenter, Arge, Agentur für Arbeit (hat unterschiedliche Namen) und du bist dann in deiner Krankenversicherung weiter Versichert. und du kannst glaubig auch die elternzeit bei dem Chef komplett beantragen denn dann gilst, weiß ich aber nicht genau musste dich mal bei deinem arbeitsamt erkundigen, du zwar als arbeitssuchend aber in Elternzeit. Musst dich mal bei deinem Arbeitsamt erkundigen. lg


Löwenbaby2008

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Antwort auf Beitrag von Mullemaus2012

Ich weiß nur wenn man Arbeitssuchend ist muss man auch vermittelbar sein. Geht ja nicht wenn noch Elternzeit angemeldet ist. Meines Erachtens zahlt das Arbeitsamt dann nicht weil man ja auch keinen Job annehmen möchte. Ich denke Du bist dann über Deine KK kostenlos versichert. Ich würde einfach mal dort anrufen. LG Manu


Nienchen2709

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Antwort auf Beitrag von Mullemaus2012

man gilt dann als Arbeitssuchende in Elternzeit. Ich bin selber Arbeitssuchend. Und mein Arbeitsvermitler hat mir das so erklärt. Man wird nur nicht zu gesprächen Eingeladen und musst auch keine Bewerbungen schreiben. Aber ein Anspruch auf dein Arbeitslosengeld 1 hast du trotzdem denn du bist ja nicht um sonst arbeiten gewesen um hinterher nichts zu bekommen. es sei denn du warst nicht lang genug angestellt dann bekommst du auch keine ALG 1. Informier dich einfach bei deiner Arge bzw Arbeitsamt. Die können dir da besser helfen. Entweder persönlich oder telefonisch. (aber achtung, telefonisch kostet) lg