Mullemaus2012
Hallo, also irgendwie seh ich nicht mehr ganz durch, wann ich was wo und wofür beantragen muss. Vielleicht könnt ihr mir ja etwas helfen. 1. Mein Mutterschutz beginnt am 01. Januar. Ab da bekomme ich schon Mutterschaftsgeld, ist das richtig? Wann muss ich das denn beantragen? Und wo? Und was brauche ich dafür? Hab gelesen, das man eine Bescheinigung des FA beim Arbeitgeber einreichen muss, über den errechneten ET, die darf aber nicht älter als 7 Wochen sein. Kann ich das also jetzt schon machen? Oder 7 Wochen vor ET? 2. Antrag auf Elternzeit: Den stelle ich doch nach der Geburt, denn ab da kann ich ja erst wirklich berechnen, wann meine Elternzeit beginnt oder? Mein Arbeitsvertrag läuft dann im Oktober aus, also stelle ich den auch nur bis dann oder? 3. Elterngeld: Beantrage ich das auch nach der Geburt? Weil die doch ne Kopie der Geburtsurkunde brauchen? Und auch die Bescheinigung wegen der Elternzeit? 4. Wann beantrage ich das Kindergeld? Wie soll denn da einer durchsehen?
auf die Antworten bin ich auch gespannt - stehe nämlich vor den gleichen großen Fragezeichen....
Hallo Wegen mutterschaftsgeld musst du dich an deine krankenkasse wenden. Elterngeld gibts vom zuständigen amt für familie und soziales. Den antrag gibts bei uns zur entbindung im kh. Kindergeld musst du auch nach der geburt beantragen, bei der zuständigen kindergeldkasse. Den antrag gibt es auch im kh. Ich habe mir aber vor 2 wochen einen termin zur beratung auf dem gesundheitsamt geholt und habe dort alle notwendigen anschriften und tel-nummern bekommen und sämtliche anträge im vorfeld schon angefordert. Weg schicken geht aber erst nch der geburt, die wollen ja alle die geburtsurkunde haben. Diakonie und andere einrichtungen beraten dich da auch. Hoffe konnte etwas helfen ?! Lg
Schleich mich mal kurz ein. Zu 1) Du bekommst einen gelben Zettel vom Arzt für die KK, den darf der Arzt max 7 Wochen vor ET ausstellen. Den füllst du auf der Rückseite aus und gibst ihn zur KK. Das Geld bekommst du aufgeteilt, 1 Mal vor der Geburt, den Rest danach. MAx 13 Euro pro Tag, den Rest zahlt der Arbeitgeber. zu2) Antrag musst du stellen 7 Wochen vor Beginn. Da du 8 Wochen Mutterschutz hast, musst du den in der 1 Woche nach Geburt abgeben. Du teilst die EZ auch nur mit, die kann dir keiner ablehnen. Wie dasy ist, wenn der Vertrag ausläuft, weiss ich nicht genau, frag mal bei der KK nach, wie es dann mit deiner Versicherung weiterläuft. zu 3) Elterngeld kannst du erst nach der Geburt beantragen, da du halt einiges an Papiere mitschicken musst. Du kannst ihn dir aber schon besorgen und das meiste ausfüllen. Wird max 3 Monate rückwirkend gezahlt. zu 4) Kindergeld kannst du dir auch schon ein Formular besorgen, beantragt wird auch ab Geburt wegen der Geburtsurkunde.
Hu, hu hab mir aus dem Internet eine Ämtercheckliste rausgedruckt, die ist überschaubar und verständlich. War für mich auch voll das Drama www.urbia.de/ einfach bei googel " Ämtercheckliste" eingeben !!