Monatsforum Februar Mamis 2012

Betreuungsgeld nur für Kinder, die ab 1.8.12 geboren wurden!

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Betreuungsgeld nur für Kinder, die ab 1.8.12 geboren wurden!

No1.2012

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Hallo Mädels, hab das schon im April-Forum gepostet, wollte Euch das aber auch mitteilen! hab ich grad herausgefunden: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/11/2012-11-09-Betreuungsgeld.html Außerdem bekommen Eltern, die noch oder wieder Elterngeld beziehen, kein Betreuungsgeld. Fühle mich verarscht! Wie war das mit "Ein- bis Zweijährige haben ab August 2013 Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie zu Hause betreut werden"? Tatsächlich haben nur die genau Einjährigen Anspruch ab August 2013!


Marusha20

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Antwort auf Beitrag von No1.2012

Da ich das Betreuungsgeld für einen absoluten Witz halte. Ist mir das auch egal


Goldschatz12

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Antwort auf Beitrag von No1.2012

Na super Für alle wo die Kinder davor geboren wurden, sind in den Po gekniffen. Aber das da noch was kommt,war ja klar. Hatten mal überlegt ob wir das in Anspruch nehmen,aber das hat sich ja jetzt erledigt. Wenn sollte man das für alle Kinder zwischen 12-36Monate zahlen,die noch nicht in den Kindergarten oder ähnliches gehen.


Rena78

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Antwort auf Beitrag von No1.2012

Öhm. Wieder son tolles Ding das die Regierung da auf den Weg bringt. O.o Fällt einem nix mehr zu ein. Warum der 1.08. und nicht der 1.01. ist die erste Frage die mir durch den Kopf geht, gefolgt von so einigen anderen die ich hier nicht kundtun kann weil sie alle Kraftausdrücke enthalten. -.-


Wunderkind1980

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Antwort auf Beitrag von Rena78

Das wusste ich schon....war eigentlich von Anfang an klar ,oder Hatte mich da im Rahmen dieser ganzen beschissenen Betreuungsgeldsache überhaupt- schon aufgeregt. Die ganze Kohle...man,man,man.... Schulessen oder sonst. wäre wichtiger gewesen.


No1.2012

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Antwort auf Beitrag von No1.2012

Für mich wäre das Betreuungsgeld nur ein absoluter Notnagel gewesen, wenn alles Andere schiefgeht (will eigentlich ab August wieder arbeiten, wenn ich denn einen Kitaplatz bekomme haha). Was mich so aufregt, ist dass immer kommuniziert wird, dass die Ein- bis Zweijährigen Anspruch hätten. Aber tatsächlich haben nur wenige Kinder ab August Anspruch, nämlich nur die August-2012-Kinder! Hier werden die Bürger schon wieder an der Nase herumgeführt. Ich denke auch, dass das Absicht ist, diesen Stichtag so zu verschleiern.


Wunderkind1980

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Antwort auf Beitrag von No1.2012

Ach- jetzt verstehe ich......erst die August 2012 Kinder.... Mein Gott, die haben doch nen Knall.....das ist echt das letzte. Scheiß Politik. Die haben ja ihre Schäfchen im trockenen.


Marusha20

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Antwort auf Beitrag von No1.2012

Wir Klagen wenn wir bis dahin keinen Platz haben und das wird Sie mehr als 100 € kosten. Unser Anwalt ist informiert und freut sich auf den Fall. Wie meinte er einfacher Fälle gewinnen geht nicht.


No1.2012

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Antwort auf Beitrag von Marusha20

Daumen hoch! Ich hoffe, dass viele der Eltern klagen, die keinen Kitaplatz abbekommen haben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von No1.2012

Ohh, das ist ja interessant Lea geht aber eh ab August 2014 in der Kindergarten! So lang bleibt sie bei mir zu Hause! Denn ich bin Mama geworden um für mein Kind da zu sein!! Das Betreuungsgeld ist ja unter anderem auch für Kinder die nicht in den Kindergarten gehen sondern ganz zu Hause betreut werden. Finde es aber wichtig, das die kleinen in einen Kindergarten gehen und deshalb verzichte ich gerne auf das Betreuungsgeld!


BV-Zwerg

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Antwort auf Beitrag von No1.2012

Also mir wurde das jetzt letztens so erklärt... Da ich noch keinen neuen Job habe, haben wir derzeit auch keinen Anspruch auf einen KitaPlatz. Finde ich nen neuen Job, muss mir der AG das schriftlich bestätigen.muss dabei aber die 4wochen eingewohnung mit einbeziehen. Sollte ich vor August keinen Job finden hatten wir einen Rechtsanspruch auf nen KitaPlatz.da würde ich auch kein Betreuungsgeld bekommen. Sollte ich keinen Platz bekommen weil vllt noch keiner frei is, dann müsste ich Luca daheim betreuen und hätte Anspruch auf das Geld,solang ich in der Zeit kein Elterngeld mehr bekomme.