Spätzlesfresser
Ach, ich komm da fast nicht mehr mit, ist das kompliziert...
Habt ihr das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse schon beantragt?
Und wie macht ihr das mit dem Elterngeld, splittet das jemand auf 24 Monate?
Und muß ich für Kindergeld einen Antrag beantragen, oder wie?
muschgeld beantragst du bei deiner KK; da bekommst du nen wisch vom gyn (34.ssw) und füllst den schein auf der rückseite aus und gibst ihn ab, den rest erledigt die kk....kindergeldantrag kannst du dir online ausdrucken. Elterngeld splitte ich nicht, bleibe insgesamt nach der geburt genau ein Jahr zu Hause..
Elterngeld und Mutterschaftsgeld bekommen wir nicht. Aber so richtig durchblicken, wer wann was bekommt, tu ich auch nicht. Ich weiß nur, dass wir bei meinem Sohn damals alles beantragt hatten, aber uns keine Leistungen, bis halt aufs Kindergeld, zustehen.
hi Mutterschaftsgeld habe schon bei der KK beantragt. Kindergeld erst nach der Geburt möglich. Elterngeld auch, allerdings 2 Monate mein Mann und 12 Monate ich. LG
Elterngeld werden wir auf 2 Jahre uns ausbezahlen lassen.# Soll wohl steuerlich zumind. für uns besser sein. Außerdem weiß ich nicht, ob ich nach 1 Jahr wieder arbeiten kann, da mir die Betreuung fehlt. LG
Mutterschaftsgeld; Den Zettel bekommst Du vom Arzt ein paar Tage bevor der Mutterschutz beginnt. Denn Zettel ausfüllen und der KK geben. Die zahlen dann für 6 Wochen 13 Euro am Tag und der Arbeitgeber muss auch nen gewissen Tagessatz zahlen. Wenn das Baby da ist musst Du auch wieder hin um für die restlichen 8 Wochen(bei Frühchen bis zu 12 Wochen glaub ich, ich hatte zumindest 12 Wochen) das Geld zu beantragen. Eöterngeldantrag gibt man auch erst nach der Geburt ab. Man kann es für 12 Monate beantragen(gezahlt werden aber bei Mutterschaftsgeldbezug nur 10 Monate) oder eben auf 24 Monate splitten wo es dann nur die Hälfte gibt. Ich werde 12 Monate machen und das 2. Jahr das Landeserziehungsgeld nehmen(gibts aber nicht überall). Kindergeld auch erst nach der Geburt auf der Kindergeldstelle(Erziehungsgeld ist bei uns beim Jugendamt).