Mitglied inaktiv
Hallo, an alle die es noch nicht wussten. Auch wenn Ihr geringfügig beschäftigt seit (auch 400 € Jobs), habt Ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hab mir das heute mal ausgedruckt, wusste es nämlich auch nicht, aber habs durch eine Freundin erfahren die in der Lohnbuchhaltung sitzt. Also wer Fragen hat, meldet Euch einfach... Gruß Silke
ja aber da bekommt man doch eh nur den teil von der krankenkasse,oder? das sind ja schon 390 euro pro monat die man da erhält.
meinst du das elterngeld was ein jahr nach geburt gezahlt wird oder die einmaligen 210 euro die man beim bundesversicherungsamt beantragen kann weil man in mutterschutz ist? LG biene würde gerne mehr erfahren da ich auf 400 euro basis arbeite
Mutterschaftsgeld! wenn man Familienversichert ist, bekommt man garnichts udn wenn man Arbeitslos ist bekommt man glaube nur die Einmalzahlung
Hi, ich meinte die 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Ich wusste da bis gestern nichts von und hab gedacht, für die die es noch nicht wissen. Aber wie ich sehe, seit ihr schon besser informiert als ich ... Gruß Silke
du kannst diese einmalige zahlung beim bundesversicherungsamt beantragen...aber nur wenn dein arbeitsgeber wo du 400 euro basis beschäftigt bist, dich auch während der 6 wochen vor und 8 wochen nach der entbindung , sozialversicherungsmäßig dich abgemeldet hat, diese bescheinung musst du nämlich da nachweisen... ich persönlich finde es blöd, denn ich ahbe doch genauso einen verdienstausfall wie andere..bekomme ja keine 400 euro weitergeezahlt wenn ich im KH bin.. mit persönlich fallen 400 euro weg, das ne menge kohle für uns und somit bin ich gezwungen auch im eigebntlichen mutterschutz etwas arbeiten zu gehen, damit der ausfall nciht so groß ist.. finde die regelung irgendwie nicht angebracht... das heisst ich gehe, wenn mein gesundheitszustand es zulässt, um keinen großes ausfall zu haben in der gastronomie im 9ten monat arbeiten... solange die cheffin mich noch überhaupt gebrauchen kann..lol lg biene