mamanoel
Hat das schonmal jemand gehört? Im Forum *Vorbereitung auf die Geburt*, hat eine Userin die Frage gestellt, wie lange sie zu Hause bleiben kann und wielange sie Geld bekommt. Sie möchte ganz gerne 3Jahre mit dem Kind verbringen, da sie aber nue höchstens 2Jahre Geld bekommt, wenn sie das Elterngeld splitten lässt, hat ihr da jemand geanwortet, das sie danach noch Landeselterngeld beantragen kann. Ich hab das noch nie gehört, was ist das und soviel kann das doch gar nicht sein? Von was wird das berechnet? LG
Ja das kann man danach noch beziehen. Das macht jedes Bundesland unterschiedlich. Also bei uns sind das für 5 Monate 200 Euro. Da musst du mal für Dein Bundesland googlen. Da findest Du bestimmt was dazu. Die Broschüren dazu lagen auch bei uns bei der Elterngeldstelle aus. Liebe Grüße
Gut werd mich mal informieren. Vielleicht kann ich da auch mal auf´m Amt nachfragen. Aber bekommt man denn nur das Geld oder kann man dazu trotzdem die 30Std die man jetzt auch dürfte arbeiten? Oder auch zusätzlich Arbeitslosengeld? Weißt du das?
leider gibt es nicht in allen bundesländern landeserziehungsgeld.in nrw gibt es nichts.nur dass normale erziehungsgeld oder elterngeld. lg
Aus welchem Bundesland kommst du?
30 Stunden sind erlaubt, aber Dein Kind muss zu Hause sein. ALG bekommt man zusätzlich. Das Landeserziehungsgeld wird da nicht angerechnet. Man kanns wohl nach dem 2. LJ oder auch nach dem 3. beantragen, dabei verlängert sich der Bezugszeitraum. Also ab dem 2 LJ 5 Monate und ab dem 3. 9 Monate. Das sind die Regelungen für Sachsen. Wie es in Deinem BL ist, kann ich nicht sagen. Liebe Grüße
Danke das du dich da schlau gemacht hast. Ich komme aus MV... Aber wenn das Kind dazu zu Hause sein muss, dann hat sich das eh erledigt. Möchte ja das Leon mit´n Jahr in die Krippe geht. LG