maxim2013
Hallo
Ich habe jetz mal so ein bisschen gelesen und die einen sagen muss gez. werden.
Die anderen sagen nein.
Hatte jemand mal BV und kann mir sagen wie es geht?
Oder kann ich mich bei der KK melden oder ehr gleich beim Anwalt .
Bei meinem AG kann ich mir alles vorstellen.
Lg MAxim
Wenn es Teil eines 13 Monatsgehaltes oder das selbst ist muss es gezahlt werden. So war das bei mir damals auch. Du bist ja trotzdem in dem Betrieb angestellt, wenn auch unter Beschäftigungsverbot... Genauso muss Weihnachtsgeld in MuSchu/ Elternzeit gezahlt werden.
Das sehe ich anders. Weihnachtsgeld muss nicht trotzdem gezahlt werden, das liegt am AG. Meiner war so bockig über das BV das er es nicht gezahlt hat und auch nicht verpflichtet ist ... Aber war das die Frage? (Hab es nicht ganz raus lesen können)
Hey :) ich bin aktuell im Bv und dein Arbeitgeber zahlt auch weiterhin Urlaubs- und Weihnachtsgeld, so wie auch Zuschläge. Er holt sich dein Gehalt selbst von der Kasse wieder.
Richtig, so ist es bei mir auch!
Als Schwangere darf man nicht schlechter gestellt sein. Man hat einen rechtlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw. Außerdem verliert man seinen Urlaub nicht. Den Urlaub den man wegen BV nicht nehmen kann kann man im Anschluss an die Elternzeit nehmen bis zu einem begrenzten Zeitpunkt. Zahlt der AG nicht Anwalt einschalten