Emilia4813
Guten Morgen allerseits, ich hätte da mal eine Frage zum Elterngeld. Wenn jetzt mein Kind tatsächlich Anfang Dezember geboren wird (ET 4.12.), erhalte ich ja für die 3 Tage vorher noch Muschugeld von der KK und den Zuschuß vom AG. Bei dem Antrag zum Elterngeld soll man die letzen 12 Monate Lohnnachweise beifügen...ja, den Dezember dann auch?? Ich bekomme aber den Lohnzettel erst Ende des Monats. Mein Mann auch. Er nimmt den ersten Lebensmonat gleich mit Elternzeit und demnach auch Elterngeld. Und wenn der ET Mitte des Monats sein sollte....forder ich dann einfach die Lohnzettel an??
du hast es dir ja schon selber beanwortet, die letzten lohnabrechnungen. bei meinem mann kommt der zettel auch erst ende vom monat, also haben wir die lohnabrechnungen von november bis november dann zum beilegen.
Na die letzten 12 Monate wollen die doch haben da reicht doch November bis November denk ich mal. Aber dieser Antrag ist echt die Hölle
Dreisterweise mische ich mich als eigentlich Fremde (lese nur mit) einfach mal ein. Hab das ja schon 2 mal hinter mir und gerade auch wieder den Antrag weitesgehend fertig gemacht. Für dich gilt, dass die Gehaltsnachweise für die 12 Monate vor Erhalt von Mutterschaftsgeld einzureichen sind. Dieses ist nämlich eine Lohnersatzleistung und zählt daher nicht als Erwerbseinkommen. Eigentlich müssten diese Monate mit 0 € berechnet werden; da den werdenden Müttern aber keine Nachteile entstehen dürfen, wird der Bemessungszeitraum entsprechen verschoben (meine ich zumindest letztens erst so als Erklärung gelesen zu haben). Bei deinem ET gehe ich davon aus, dass du diesen Monat schon entsprechendes Geld erhalten hast (erhalten wirst) und somit sind die Abrechnungen Oktober 2014 - September 2015 relevant. Einen Nachweis über das Mutterschaftsgeld soll zusätzlich dem Antrag beigefügt werden, steht zumindest in NRW drauf. Denke mal, dass ist aber überall so. Für deinen Mann sind die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Wenn euer Kind also im Dezember geboren wird, dann gilt von Dezember 14 - November 15. Bei Geburt im November entsprechend jeweils einen Monat nach früher. In diesem Zusammenhang zitiere ich auszugsweise einfach mal das BEEG: § 2b Bemessungszeitraum (1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person [...] 2. während der Schutzfristen nach § 3 Absatz 2 oder § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes nicht beschäftigt werden durfte oder Mutterschaftsgeld nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat,
Genau das wollte ich auch schreiben! Ich hab schon zweimal den Antrag ausgefüllt - zur Hölle damit, da muß man ein abschlossenes BEEG-Studium haben - und schiebe es im im Moment noch vor mir her....
Zugegebenermaßen habe ich mir die Anträge in anderen Bundesländern nicht angeschaut. Nur bei der ein oder anderen Frage sind mir schonmal die Ohren geschlackert, weil solche Angaben beispielsweise hier garnicht gefragt werden. Gerade Bayern soll wohl sehr umfangreich sein ... Hab ich gehört. Aber den für NRW finde ich relativ einfach. Gerade mal 4 Seiten und eigentlich selbsterklärend. Die persönlichen Daten trägt man ein und bei dem Rest macht man eigentlich nur Kreuze bei den zutreffenden Sachen. Dahinter steht auch gleich, welche Nachweise man evtl. beifügen muss. Unterschreiben und Fertig.
Hier in Hessen sind es 5 Seiten, manche Sachen sind komisch formuliert... Ich werde mit ein Herz fassen und den Antrag heute mal ausdrucken...