Monatsforum Dezember Mamis 2015

ET zu den Feiertagen...

ET zu den Feiertagen...

Leuchtelicht

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Hallo, sagt mal, es kann doch hier sicher auch viele treffen, dass die Krümel in und um die Feiertage auf die Welt kommen. Wie ist das dann eigentlich mit den ganzen Anträgen? Man bekommt doch dann die ganzen Urkunden vom Meldeamt gar nicht rechtzeitig, um Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld usw. zu beantragen oder? Da es mein 1.Kind ist, kenne ich mich gar nich aus ...


Emilia4813

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Antwort auf Beitrag von Leuchtelicht

Hallo. Kindergeld kann man ewig beatragen. Die bezahlen bis zu vier Jahre rückwirkend. Elterngeld wird drei Monate rückwirkend bezahlt, ab dem Tag, an dem der Antrag bei denen eingeht. Beim Mutterschaftsgeld bin ich nicht ganz sicher, aber du beantragst es ja, sieben Wochen vorher. Nach der Geburt gibst ja nur noch die Urkunde ab, um den Rest zu bekommen. Ich glaube, da kommt es auf ein zwei Tage nicht an. Bei der KK arbeitet ja in den Feiertagen auch keiner. Über die Feiertage verschiebt sich zwar alles ein bisschen, aber nicht so, dass es zu Schwierigkeiten bezüglich Anmeldefristen kommt


Emilia4813

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Antwort auf Beitrag von Leuchtelicht

Hab was vergessen: Nur das Kind selbst muss, glaub ich innerhalb von sieben Tagen beim Standesamt gemeldet werden. Aber da dann keine sieben Tage am Stück geschlossen ist, bzw. das womöglich sowieso das KH erledigt, gibts auch da keine größeren Schwierigkeiten


Leuchtelicht

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Antwort auf Beitrag von Emilia4813

Supi, danke erstmal für die Infos . Ich dachte, das mit der Meldung beim Standesamt übernimmt das KH. Werd ich wohl lieber nochmal nachhaken. Und die Krankenversicherung geduldet sich dann hoffentlich auch bis alle Unterlagen da sind. Das Kind muss ja auch mit in die Familienversicherung!


mareen283

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Antwort auf Beitrag von Leuchtelicht

Hier ist es so, daß das Krankenhaus von uns beauftragt werden muß, zu melden. Vorher können wir gar nicht dorthin und die Geburtsurkunden bekommen! Mußte ich beim letzten Mal feststellen...


st el al ge

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Antwort auf Beitrag von Leuchtelicht

Hallo, es ist richtig das man innerhalb von 7 Tagenangemeldet haben muss...Aber jeder Beamte weißauch daser anFeiertagenfrei hatte..... Ich war beim Standesamt und habnachgefragt...ich soll die FeiertagewieWochenende werten. Allerdings werden wir nicht die einzige sein. Daher wird es wohl voll sein..... Das KH kann zawr die Daten aufnehmen und weiterleiten aber da das Standesamt geschlossen ist wirdniemand das bearbeiten. Einfach am nächstmöglichen Tag zum Amt..Geburtsurkunde wird dann sofort ausgehändigt....dann an KK senden undalles ist gut. Den Antrag für Familienversicherung kann man sich vorher im Netz ausdrucken und dazu packen.....die Post arbeitet auch nicht an Feiertagen....aber kein Arzt wird die Behandlung verweigern wenn wir noch keine versicherungskarte vorweisen können. gruß


ergoteuse

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Antwort auf Beitrag von Leuchtelicht

Schleich mich kurz ein: Meine Tochter ist am Gründonnerstag 2014 geboren. Also auch das Feiertagsproblem... War aber kein Problem! Versichert ist dein Kind automatisch erstmal ab Geburt. Habe die Urkunden per Post bekommen ca. 10 Tage nach Geburt und alle Anträge in der Zwischenzeit vorbereitet, so dass die dann gleich in die Post konnten. Alles Gute!!!