Patchwork
Vielleicht kann mir von euch jemand helfen. Folgende Situation....Mein befristeter Arbeitvertrag läuft zum 30. November aus. Ich war vorher 2 Jahre dort angestellt. Nun beginnt mein Mutterschutz. Ich war bei meiner Krankenkasse, wo ich selbst gesetzlich versichert bin. Die meinten, da ich dann ja in keinem Arbeitverhältnis mehr stehe, bekomme ich nur 14 Tage MutterschaftsGeld und danach soll ich mich bei meinem Mann Familienversichern. Sollte ich nach der Elternzeit nämlich keine Arbeit aufnehmen, habe ich keinen Versicherungschutz mehr. Nun meine Frage...wenn ich kein Mutterschaftgeld von der KK bekomme, was dann? Kann mich ja auch nicht arbeitslos melden, da ich nicht vermittelbar bin. Bekommt man dann sobald das Baby da ist Elterngeld von Berechnung der letzten 12 Arbeitsmonate oder muss ich 8 Wochen nach Entbindung ohne Geld auskommen? Hoffe jemand kennt sich da aus!
Elterngeld bekommst du, das richtet sich ja nach dem Verdienst der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Sofern du da gearbeitet hast, ist alles paletti. Ansonsten würde es zumind. die 300€ Mindestelterngeld geben. Ich glaube du kannst über ALG2 das fehlende Mutterschaftsgeld beantragen. Die KK ist nur solange für dich leistungspflichtig, wie du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst. Eben bis zum 30. November. Für den restlichen MuSchuZeitraum vor und die 8 Wochen nach der Geburt musst du dich ans Amt wenden. Kannst du dich bei der Caritas oä beraten lassen? Oder ruf deine Kasse an, die können dir auch sagen an wen du dich genau wenden musst.
Du kriegst sofort ab Geburt Elterngeld. Das mit dem ALG II funktioniert nicht, da Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzleistung ist. Du könntest aber versuchen über dienen Rentenversicherungsträger eine Einmalzahlung zu bekommen. Liegt so um die 250 €.
Okay..das hört sich ja schon mal bissel beruhigend an. Danke euch....
Hallo Patchwork, stehe genau vor dem gleichen Problem wie du. Mein befristeter Vertrag läuft diese Woche zum 16. November aus und irgendwie kann mir keiner so genau sagen wie es weitergeht. Hab nach ein paar eher verwirrenden als hilfreichen Telefonaten mit Arbeitsamt und KK, das ganze jetzt auch mal schriftlich eingefordert. Denn in dieser Infobrochüre zum Mutterschutz vom Ministerium heißt es ja: "Endet ein befristetes Arbeitsverhältnis durch Fristablauf nach Beginn der Mutterschutzfrist, wird bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mutterschaftsgeld sowie der Arbeit-geberzuschuss gezahlt. Anschließend erhalten diese Frauen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes bis zum Ende der Mutterschutzfrist von der Krankenkasse." (http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf) S. 36 Mal sehen, was dabei herauskommt. Wenn ich neue Infos erhalte, werde ich sie hier posten oder dir ins Postfach legen. Wenn sich bei dir was Neues ergibt, wäre ich dir dankbar für jede Info. LG Ingata
oh ja...vielen lieben Dank. Ne Bekannte von mir arbeitet beim Amt, wo diese Elterngeldanträge bearbeitet werden,..ich hoffe sie die Woche mal telefonisch zu erreichen....und mal schauen ob sie was weiß. Dann würde ich dir auch bescheid geben.
Einschleich.... Bei mir lief in der 1. Ss auch der Vertrag 2 Wochen vorm Mutterschutz aus. Habe mich für die letzten 2 Wochen vorm Mutterschutz Arbeitslos gemeldet. Und Mutterschaftsgeld hab ich komplett von der Krankenkasse bekommen für den kompletten Mutterschutz....waren ca 3500 Euro.
Ich bekomme auch kein Mutterschutzgeld, da ich arbeitslos bin greift hier ALG 2. Ich musste dem Amt nur darlegen dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Das war kein Proble und ich steh nicht ohne Geld da.
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