Monatsforum Dezember Mamis 2013

verärgert :(

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hanna1985

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..da raff ich mich schon mal auf und beschäftige mich mit den ganzen anträgen und dann kann ich nicht weitermachen, weil die im Rathaus traumarbeitszeiten haben 08-12Uhr und Donnerstags nachmittag tzzzz und dann will die KK auch noch ein neuen Becsheid über den ET haben, die haben den schon, da aber dieser in der 11ssw ausgestellt wurde, ist ihnen das nicht sicher genug und sie brauchen ein neuen. Das kostet mich aber wieder 10€ denke werd trotzdem mal versuchen ins rathaus zu kommen, die polizei ist da mit drin und somit müsste ja die eingangshalle zumindest begehbar sein und da liegen anträge rum...und wenn nicht, hab ich wenigstens ein kleinen spaziergang gemacht


Dezemberbaby2013

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Antwort auf Beitrag von hanna1985

Was willst du denn jetzt schon für Anträge haben? Kindergeld und Elterngeld geht eh erst nach Geburt, dafür brauchst du die Geburtsurkunde.


hanna1985

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Antwort auf Beitrag von Dezemberbaby2013

ich weiß, aber die kann ich ja jetzt schon ausfüllen und beiseite legen, Ich hab heute früh unseren Aktenschrank aus dem künftigen KiZi räumen müssen und hab noch andere Unterlagen sortiert, da hat es sich angeboten. Und so ist dann schon alles fertig und muss nur noch mit Datum und der Urkunde versehen werden. Ich hab selbst den Briefumschlafg schon mit Adresse versehen. Vielleicht bin ich ein bissl früh, aber ich denke was erledigt ist, ist erledigt.


wunderling

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Antwort auf Beitrag von hanna1985

Also ich werde meine Anträge nächsten Monat ausfüllen...will die auch schon vorher fertig haben und dann nach der Geburt nur noch die Urkunde dazulegen :-) Achja und die Bestätigung für die Krankenkasse darf nicht älter sein als 7wochen vor dem Mutterschutz...ist leider so...und vorher muss man auch gar keine bescheinigung bei der kk abgeben?! Und schon gar keine die Geld kostet! ;-) Mach dir keinen Antragstress...haben doch noch zeit :-)


hanna1985

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Antwort auf Beitrag von wunderling

darf ich fragen bei welcher KK du bist? oder ob du bei einer arbeitest? Meine KK (Techniker) hat gesagt, das ich diese Bestätigung mir einfach noch mal beim nächsten Termin ausstellen soll. Ich hab der Dame dann gesagt das es am 13.08 ist und das wäre völlig in Ordnung. Nicht das ich jetzt mir wieder den Schein hole und dann 7Wochen vorher dann ein drittes mal ich glaub da sollte ich zur sicherheit noch mal anrufen


wunderling

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Antwort auf Beitrag von hanna1985

Also ich bin bei der Barmer...allerdings ist das mit der Bescheinigung eine allgemeine Regelung fürs Mutterschutzgeld, daher ist festgelegt, dass der Arzt ganz formlos frühestens 7 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes einen Schein mit dem zu erwartenden ET schreibt. Ich weiß auch garnicht wozu deine KK vorher eine Bescheinigung haben will...hmmm...


AnMa234?

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Antwort auf Beitrag von hanna1985

Oft kann man die Anträge auch aus dem Netz runterladen und dann am PC schon ausfüllen. Ich habe das bis jetzt immer so gemacht, obwohl ich bei jedem Kind in einem anderen Bundesland wohnte. Dann nur noch ausdrucken und das Geburtsdatum und den Namen von Hand eintragen und ab geht die Post. Die zehn Euro kann dir ja dann die KK erstatten. Die wollten das ja auch haben.


hanna1985

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Antwort auf Beitrag von hanna1985

ihr glaubt gar nicht was mich die KK in den letzten wochen schon an nerven gekostet hat... erstatten??? das wort kenn die nicht. wie werden uns nächstes jahr eh alle (also Freund und ich) bei einer KK versichern.


hanna1985

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Antwort auf Beitrag von hanna1985

hab grad mit der kk gespochen. bis vor ca. einem halben jahr war es tatsächlich so, das der Schein, das Schreiben über den Geburtstermin erst 7Wochen vorher ausgestellt werden kann. Das ist aber seid dieser Zeit anders und der Schein/das Schreiben kann zu jeder Zeit der Schwangerschaft ausgestellt werden.


Snaily

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Antwort auf Beitrag von hanna1985

Hey Hanna, also uns wurde von unserer Krankenkassen (AOK) erklärt, dass wir frühestens 7 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes eine aktuelle Bescheinigung mit Geburtstermin vom Arzt bei der Krankenkasse einreichen können, die dann das Mutterschaftsgeld bearbeitet. Mein Arbeitgeber hat dies ebenfalls schriftlich dargelegt und eine Kopie der gleichen Bescheinigung zu dem Zeitpunkt 7 Wochen vor dem Mutterschutz angefordert. Die zuständigen Vertreter für "Elterngeld" unserer Stadt haben uns erklärt, dass zum Antrag auf Elterngeld der Nachweis einer Original-Geburtsbescheinigung des Kindes mit Verwendungszweck "Elterngeld" benötigt wird. Bei Bezug von Mutterschaftsgeld zusätzlich die Bescheinigung von der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld sowie ein Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss (Gehaltsabrechnung). Allerdings weiß ich jetzt auch nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Wir sind aus NRW. Liebe Grüße, Snaily


gelini17

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Antwort auf Beitrag von hanna1985

Also ich bin auch bei der Techniker und ich bin voll zufrieden und habe keinerlei Probleme mit ihr. Auch jetzt nicht wo ich einen Ärztemarathon nach dem anderen hinter mir habe.


binesonnenschein

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Antwort auf Beitrag von hanna1985

Die Bescheinigung über den Mutterschutz gibt es NICHT 7 Wochen vor dem Mutterschutz, sondern 7 Wochen vor dem ET, d.h. eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes!! Ich bin auch bei der TK und bei mir haben die keinen Stress gemacht. Ich habe in der 8. SSW eine Bescheinigung über die Schwangerschaft beim AG eingereicht und NICHTS bei der TK. Die haben von mir erst die o.g. Bescheinigung in der 34. SSW bekommen. Beide Bescheinigungen haben übrigens nichts gekostet beim FA. Dass dein FA dafür 10€ nimmt halte ich für Schikane.


Dezemberbaby2013

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Antwort auf Beitrag von binesonnenschein

Ist keine Schikane, sondern wenn man sich Bescheinigungen ausserhalb der gesetzlichen Fristen ausstellen lässt, hat der Arzt das Recht, das in Rechnung zu stellen. Die Kosten für die SS-Bescheinigung für den Arbeitgeber ist erstattungsfähig. Einfach bei der KK einreichen.


binesonnenschein

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Antwort auf Beitrag von Dezemberbaby2013

Was kostet daran 10€? Ich bitte dich! Bei mir hat die Sprechstundenhilfe das auf einen Post-it geschrieben (die Besch. über die Schwangerschaft). Wenn da nicht der Arzt-Stempel drauf gewesen wäre, wäre daran nichts besonderes gewesen.


Dezemberbaby2013

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Antwort auf Beitrag von binesonnenschein

Also ehrlich...was kann ich denn dafür.Laut Gebühtenordnung ist es rechtens, ob und wie jeder Arzt daran verdient, liegt in seinem eigenen Ermessen. Ist ja genau wie mit zusätzlichen US. Der eine Arzt lässt sich das bezahlen, ein anderer ( wie meiner) eben nicht.


MaMiVi

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Antwort auf Beitrag von hanna1985

Wir haben die Anträge im Frühling letzten Jahres für unseren Großen ausgefüllt. Wir haben die alle zu Hause durchgewälzt und sind dann mal auf die Internetseite gegangen und das war alles viel einfacher, kürzer, schneller. Das werden wir Ende diesen Jahres auch alles wieder via Internet machen. Geht super easy. Sie haben den Antrag dann schon mal und wir mussten nur die restlichen Unterlagen (Geburtsurkunde, Lohnbescheinigung des AGs etc.) einschicken.